Witten. 690 Gramm Haschisch für den Eigenbedarf? Das Gericht kaufte einem Wittener diese Fassung nicht ab. Der sah kein Grund, seine Aussage zu ändern.

Bewaffneten Drogenhandel wirft die Staatsanwaltschaft einem 50-jährigen Mann aus Witten vor, der sich seit Montag vor dem Landgericht Bochum verantworten muss. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Mai 2019 hatten die Fahnder 690 Gramm Haschisch und 25 Gramm Amphetamin entdeckt.

Er habe damit nicht gehandelt, sondern alles sei für den Eigenkonsum bestimmt, behauptet der Angeklagte. Eigenen Angaben zufolge raucht er täglich etwa ein Gramm Haschisch. Somit handele es sich bei der beschlagnahmten Menge um den Vorrat für zwei Jahre, erläuterten die Richter. Das wiederum sei unglaubwürdig. Das Gericht ermahnte den Beschuldigten, bei der Wahrheit zu bleiben. Sonst gäbe es keine Strafmilderungsgründe. Auch nach einer Beratungspause mit seinem Verteidiger blieb der Mann bei seiner Version.

Polizei entdeckt Teleskop-Schlagstock in Wittener Wohnung

Er habe immer genug Geld gehabt und keine Einnahmen aus Verkäufen nötig gehabt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung war keinerlei Verpackungsmaterial gefunden worden, dafür aber ein Teleskop-Schlagstock. Aufgeflogen war der Mann nach einem Streit mit einem Bekannten, der ihn bei der Polizei angeschwärzt hatte.

Zwei Kripo-Leute bestätigten als Zeugen, dass der Angeklagte den Drogenbesitz zugegeben hatte. Da der Schlagstock im Wohnungsflur gefunden wurde, lautet die Anklage auf bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Der Prozess wird fortgesetzt.