Witten. . Ein 40-jähriger Wittener hat in großem Stil mit Marihuana und Haschisch gedealt. Auslöser dafür soll eine Erkrankung gewesen sein.

Wegen Drogenhandels in 28 Fällen verurteilte das Landgericht Bochum einen 40-jährigen Wittener zu drei Jahren Haft. Außerdem werden 107 000 Euro aus Drogengeschäften eingezogen. Der Mann habe zwischen Anfang 2013 und Ende Dezember 2015 im großen Stil mit Marihuana und Haschisch gedealt.

Die Anklage listete ursprünglich 37 Fälle auf. Meist ging es um Lieferungen im Kilobereich. Der Beschuldigte sieht sich als Opfer des verurteilten Wittener Ex-Drogenkönigs. Der habe ihn zu Unrecht belastet, um so eine geringere Strafe zu erhalten. Tatsächlich habe er Marihuana und Haschisch nur für den Eigenkonsum bei ihm gekauft. Das Gericht sah keinen Grund, warum der als Zeuge gehörte Ex-Dealer den Mann zu Unrecht belasten sollte.

Angeklagter hat schwere Hirnoperation hinter sich

Der Angeklagte behauptete, er habe nie in diesen Mengen Drogen eingekauft und auch nicht so oft, wie es ihm vorgeworfen wird. Er sei vielleicht sechsmal im Jahr bei dem Großdealer gewesen. Er selbst habe drei Gramm Marihuana täglich gebraucht und außerdem auch für Bekannte eingekauft, gegen einen Aufschlag von 50 Cent pro Gramm. Monatlich seien höchstens 200 bis 300 Gramm Marihuana und 100 Gramm Cannabis zusammengekommen. Der Lieferant berichtete allerdings von monatlich einem Kilo Marihuana.

Auslöser für den Drogenkonsum war eine schwere Erkrankung, bei deren Bewältigung ihm Marihuana geholfen habe. Wenn der Angeklagte wirklich für andere Konsumenten mit eingekauft habe, müsse er diese Abnehmer benennen. Dazu war der 40-Jährige nicht bereit.

Abnehmer der Drogen nannte der Angeklagte nicht

So sahen die Richter kein Geständnis, sondern nur widersprüchliche Einlassungen. Auch Abnehmer der Drogen nannte er nicht. Damit schied für das Gericht die strafmildernde Annahme von minder schweren Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aus. Allerdings gingen die Richter von verminderter Schuldfähigkeit aus, wie auch ein Gutachter sie dem Angeklagten zur Tatzeit bescheinigt hatte.

Sein Erinnerungsvermögen habe nach einer schweren Hirnoperation gelitten, hatte der zu 80 Prozent schwerbehinderte Angeklagte erklärt. „Sie haben Ihre Erkrankung als Schutzschild vorgetragen“, warf ihm der Vorsitzende Richter Volker Talarowski vor. Der Angeklagte habe unterschiedliche Erinnerungen geschildert und erlebe offenbar eine subjektive Wahrheit. Strafschärfend sei auch der Umstand, dass er nach einer Verurteilung durch das Wittener Amtsgericht wegen des Besitzes von einem Kilo Drogen im Juni 2012 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und dennoch weiterhin Drogen einkaufte.