Witten. Handyverträge sind oft überteuert. Zum Weltverbrauchertag gibt die Beratungsstelle Witten Tipps, um im Tarifdschungel besser durchzublicken.

Beim Abschluss von Telefon- und Internetverträgen kann so einiges schief gehen. Aus Unwissenheit schließen viele zu teure Tarife mit unnötigem Schnickschnack ab. Deswegen gibt die Beratungsstelle Witten der Verbraucherzentrale NRW am Weltverbrauchertag (15.3.) Tipps für den Schutz vor Kostenfallen.

„Viel zu oft verlassen Verbraucherinnen und Verbraucher das Ladenlokal mit überteuerten Verträgen und Zusatzleistungen“, sagt Alexandra Kopetzki, Leiterin der Wittener Beratungsstelle. Das Problem sei, dass die meisten nicht genug über ihr Nutzungsverhalten wissen. Kopetzkis erster Tipp ist deshalb, sich vor einem Beratungsgespräch selbst gut zu informieren: „Wie viel telefoniere ich? Wie viel Datenvolumen verbrauche ich pro Monat? Wie schnell soll die Datenübertragung sein?“

Viele brauchen nicht sechs Gigabyte Datenvolumen

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Viele schließen Verträge ab, die gar nicht den persönlichen Ansprüchen entsprechen. Wer sein Smartphone überwiegend für E-Mails und Messengerdienste wie Whatsapp nutzt, benötigt zum Beispiel keine sechs Gigabyte Datenvolumen im Monat – auch wenn der Verkäufer dies als ganz besonderes Angebot preist, so Kopetzki. Um einen besseren Überblick zu bekommen, können Kunden vorab eine Vertragszusammenfassung digital oder auf Papier fordern.

Dazu sind Anbieter seit Dezember 2021 sogar verpflichtet – doch die meisten halten sich nicht daran, so die Verbraucherzentrale. Bei einer Stichprobe von 198 Mobilfunkgeschäften in NRW legte nur ein einziger Shop ohne Nachfrage die Vertragszusammenfassung vor. Eine Zusammenfassung des Tarifs kann vor Vertragsabschluss jedoch sehr nützlich sein. So können Verbraucherinnen und Verbraucher die verschiedenen Angebote besser vergleichen.

Vertrag im Nachhinein zu widerrufen, ist schwierig

Im nächsten Schritt sollte der schriftliche Vertrag genau unter die Lupe genommen werden. Ein guter Vertrag enthält die Kontaktdaten des Mobilfunkanbieters, die Tarifleistungen, sämtliche Gebühren, die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung. Steht dort alles wie besprochen? Falls nicht, lieber noch einmal nachhaken.

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Denn einen Vertrag im Nachhinein zu widerrufen, ist bekanntlich eher schwierig. Die meisten Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Wer seinen Vertrag vorzeitig kündigen will, weil er nicht den vereinbarten Leistungen entspricht, muss diesen von einem Anwalt prüfen lassen. Seit Dezember 2021 gibt es aber immerhin nach der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bessere Kündigungsbedingungen. Denn bis dahin konnten Anbieter Verträge nach 24 Monaten automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Das ist nicht mehr erlaubt. „Nach der Mindestlaufzeit kann nun jederzeit mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Das gilt ebenfalls für Tarife, die schon vor letztem Dezember abgeschlossen wurden“, erklärt Alexandra Kopetzki.

Jährlicher Weltverbrauchertag

Der Weltverbrauchertag wird seit 1983 als Aktionstag von internationalen Organisationen begangen, um auf die Rechte und Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufmerksam zu machen. Jedes Jahr gibt es ein anderes Thema.

Bei Ärger mit dem Handyvertrag hilft die Beratungsstelle Witten per Mail, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Kontaktdaten gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/witten.

Auch für Verträge, die am Telefon vereinbart wurden, gibt es seit Ende letzten Jahres mehr Schutz. Ein Telefonangebot muss zunächst in Textform von den Kundinnen und Kunden bestätigt werden, sonst ist es gar nicht wirksam. Grundsätzlich gilt, einen Vertrag immer genau zu überprüfen – denn nur so lassen sich böse Überraschungen im Nachhinein vermeiden.