Witten. Bodycams auch für den Kommunalen Ordnungsdienst in Witten? Warum der Antrag von CDU und WBG Unterstützung verdient. Ein Kommentar.
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und die Grenzen dürfen nicht fließend sein. Dasselbe gilt für Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst. Die einen dürfen beispielsweise eine Waffe tragen, die anderen nicht. Bei „Bodycams“, wie sie CDU und WBG jetzt für die städtischen Mitarbeiter fordern, wäre „Gleichberechtigung“ aber durchaus angebracht.
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Die Polizei hat gute Erfahrungen mit den kleinen Kameras auf der Uniform gemacht. So ließen sich zum Beispiel gerade bei gefährlichen Einsätzen Tatverdächtige schneller ermitteln. Nicht zu unterschätzen ist auch die abschreckende Wirkung. Wer ein Messer zückt oder zuschlägt, lässt sich ungern dabei filmen.
Gleichzeitig können die Aufnahmen ein Schutz nicht nur für den Mitarbeiter, sondern auch denjenigen sein, mit dem er/sie aneinandergerät. So lässt sich hinterher dokumentieren, was wirklich passiert ist.
Natürlich müssen alle Belange des Datenschutzes erfüllt sein und natürlich darf die Kamera nicht ständig mitlaufen. Dann würde ich mich als Bürger schnell eingeschüchtert fühlen – wie es jetzt schon der Fall sein kann, wenn ich den Schlagstock bei dem sicherlich netten Herrn vom Amt sehe. Deshalb braucht es klare Regeln, wie die Bodycam zu nutzen ist. Es geht nicht um Reality-TV, sondern um unser aller Sicherheit.