Witten. Die 3G-Kontrollen in Bussen und Bahnen der Bogestra laufen auch in Witten ohne größere Zwischenfälle. Nur manchmal gibt es Diskussionen.

Mehrere Tausend Fahrgäste – auch in Witten – wurden in den vergangenen Wochen in den Bussen und Bahnen des heimischen Nahverkehrs-Unternehmens Bogestra auf die Einhaltung der 3G-Regelung kontrolliert. Etwa zwei Prozent konnten dabei keinen 3G-Nachweis – Impfausweise, Genesungsnachweise oder Testergebnisse – vorzeigen.

„Das ist vergleichbar mit den Werten in anderen Städten und bei anderen Nahverkehrsunternehmen“, sagt Bogestra-Sprecherin Sandra Bruns. Gegenüber den ersten Tagen sei die Zahl der Fahrgäste ohne Nachweis gesunken.

Bogestra kontrolliert in Witten stichprobenartig

Das Unternehmen führt dies auf den wachsenden Bekanntheitsgrad dieses Vorgehens und die zunehmende Impf­quote zurück. Wer ohne 3G-Nachweis angetroffen werde, der müsse an der nächsten Haltestelle das Fahrzeug verlassen. Dabei sei es bislang zu keinen größeren Konfliktsituationen gekommen, sieht man einmal „von Diskussionen mit den Kontrolleuren ab“, so die Sprecherin.

Kontrolliert wurde von der Bogestra stichprobenartig, schließlich seien Kontrollen in einem offenen System wie dem ÖPNV aufgrund der Vielzahl an Haltestellen und dem häufigen Fahrgastwechsel kaum flächendeckend zu realisieren, erklärt das Unternehmen. Die entsprechenden Nachweise müssen also zum Beispiel nicht beim Einstieg beim Fahrpersonal vorgezeigt werden.

Kontrollen werden fortgesetzt

Acht Mitarbeiter eines beauftragten Dienstleisters kontrollieren täglich in den Städten des Betriebsgebiets in den Bogestra-Fahrzeugen. Auch Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsdienste seien immer mal wieder dabei. Bruns: „Und auch unseren Kundendienstbetreuern wird in der Regel der 3G-Nachweis vorgezeigt, auch wenn nur nach dem Ticket gefragt wird.“ Die Kontrollen werden in den nächsten Wochen weiter durchgeführt.

Seit Ende November gilt in ganz Deutschland die 3G-Regelung in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs zusätzlich zur Maskenpflicht. Für die Fahrgäste im ÖPNV bedeutet dies, dass sie geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Ausgenommen von der 3G-Regel werden Kinder sowie Schülerinnen und Schüler aufgrund der regelmäßigen Testungen in Schulen. Der Schülerausweis gilt in NRW bis zum 9. Januar wegen der Weihnachtsferien jedoch nicht als Testzertifikat – in dieser Zeit müssen alle ab sechs Jahren für ihre Fahrt ebenfalls einen 3G-Nachweis dabei haben.