Bochum. In den Ferien gilt in Fahrzeugen der Bogestra auch für Schülerinnen und Schüler die 3G-Regel. Der Schülerweis reicht als Testzertifikat nicht aus.
Schülerinnen und Schüler, die in der schulfreien Zeit zu Weihnachten und zum Jahresanfang weiterhin mit Bus und Bahn unterwegs sein wollen, bittet die Bogestra, sich rechtzeitig auf eine veränderte Regelung beim 3G-Nachweis einzustellen.
Alle Fahrgäste ab sechs Jahren müssen genesen, getestet oder geimpft sein
Der Schülerausweis gilt in dieser Zeit nicht als Testzertifikat. Da während der Ferien nicht die üblichen, regelmäßigen Tests in der Schule stattfinden können, wurde das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz im Hinblick auf die kommenden Weihnachtsferien angepasst. In dieser Zeit benötigen alle Schülerinnen und Schüler ab sechs Jahren für ihre Fahrt mit Bus und Bahn einen 3G-Nachweis: Geimpft, genesen oder getestet.