Witten. Auch in Witten gilt ab Dienstag (28.12.) eine neue Coronaschutzverordnung. Nicht nur die Auflagen für Sport in Fitnessstudios werden strenger.

In NRW und damit auch in Witten sowie im EN-Kreis gilt ab Dienstag (28. Dezember) eine veränderte Coronaschutzverordnung. Auch Geimpfte müssen nun Kontakte reduzieren. In Fitnessstudios und Schwimmbädern gilt dann die 2Gplus-Regel. Angesichts der sich ausbreitenden Omikron-Variante sollen so medizinische Versorgungskapazitäten und der Fortbestand kritischer Infrastruktur gewährleistet werden, macht die Kreisverwaltung deutlich.

Eine der wichtigsten Neuregelungen, die die Landesregierung nach den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen auf 13 Seiten darlegt: Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gibt es jetzt auch Vorgaben für Geimpfte und Genesene. Sowohl im Innen- wie im Außenbereich dürfen an privaten Zusammenkünften nur noch maximal zehn Personen dieser Gruppen teilnehmen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Das gilt auch für den Restaurantbesuch, ist jedoch nicht auf eine bestimmte Zahl von Haushalten begrenzt.

Wellness und Schwimmen in Witten auch nur mit Schnelltest

Wichtig: Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die bereits bekannten strengeren Bestimmungen: Der Kreis für private Zusammenkünfte reduziert sich auf Mitglieder des eigenen Hausstands plus maximal zwei Personen eines weiteren Hausstands.

Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden zudem die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Da beim Sport in Innenräumen, Schwimmbädern oder auch bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden können, müssen immunisierte Personen beim Besuch dieser Einrichtungen jetzt zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Wittener sollen Standardregeln immer einhalten

In die neue Verordnung übernommen hat die Landesregierung auch das Zuschauerverbot bei überregionalen Großveranstaltungen. Für andere Veranstaltungen gelten mit Blick auf vorhandene Platzkapazitäten bei einer Höchstzahl von 750 Zuschauern flexible Grenzen.

Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen wie etwa die Schließung von Diskotheken und Clubs oder das Feuerwerksverbot waren in NRW bereits in der vorletzten Schutzverordnung umgesetzt worden. Das Böller-Verkaufsverbot gilt natürlich auch für Witten. Das Zünden alter Böller auf öffentlichen Plätzen ist verboten. Sperrzonen hat das städtische Ordnungsamt jedoch nicht eingerichtet.

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Erste Wahl im Kampf gegen Corona bleibe jedoch das Impfen, so der Kreis weiter. Nicht aus den Augen verlieren sollte jeder aber auch die Standardmaßnahmen: Abstand wahren, auf Hygiene achten und Maske tragen. Innenräume sollten regelmäßig gelüftet werden. Der Kreis appelliert: Ebenso sinnvoll sei es, Kontakte eigenverantwortlich zu begrenzen und vor Zusammenkünften freiwillig Schnelltests durchzuführen.