Witten. Arbeitnehmer, außer im Homeoffice, müssen jetzt geimpft, genesen oder zertifiziert getestet sein. Was Arbeitgeber Ungeimpften anbieten.

Seit Mittwoch (24.11.) gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das heißt: Alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, müssen geimpft, genesen oder zertifiziert getestet sein, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen. Wie Arbeitgeber in Witten die neuen „Spielregeln“ in ihren Unternehmen und an der Uni umsetzen.

Mathias Hillbrandt, Geschäftsführer der IG Metall Ennepe-Ruhr/Wupper, begrüßt die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Er betont allerdings: „Wir wollen keine Impfpflicht durch die Hintertür.“ Es gebe Firmen, die nach Schulungen von Mitarbeitern für Ungeimpfte Schnelltests in den Betrieben anbieten würden, andere wollten zertifizierte Testnachweise von einer Teststelle sehen. Sicherlich gebe es aber auch eine „Grauzone“, so Hillbrandt. Also Arbeitgeber, die sich darauf verlassen, dass sich ungeimpfte Mitarbeiter testen lassen, „ohne dies im Betrieb zu überprüfen“.

Uni Witten/Herdecke hat eine eigene Teststelle auf dem Campus

Die Uni Witten/Herdecke - hier der Neubau aus Holz - verfügt über ein eigenes Testzentrum auf dem Campus.
Die Uni Witten/Herdecke - hier der Neubau aus Holz - verfügt über ein eigenes Testzentrum auf dem Campus. © FUNKE Foto Services | Ralf Rottmann

Die Universität Witten/Herdecke ist mit knapp 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein großer Arbeitgeber in der Stadt. Bislang erhebe die Hochschule den 3G-Status der Beschäftigten nicht, sagt Ralf Bühler, Leiter der Personalabteilung. „Das war rechtlich auch nicht möglich.“ Jetzt dürfe die Universität nur von Menschen betreten werden, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ungeimpfte könnten morgens einen zertifizierten Schnelltest mitbringen oder sich in einer eigenen Uni-Teststelle auf dem Campus testen lassen.

Ein Viertel der Beschäftigten, „die in Laboren und Ambulanzen tätig sind“, könne nicht von zuhause aus arbeiten. Die Einführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz begrüßt die Hochschule. Der Personalchef: „Die Regelungen für Studierende und Beschäftigte werden dadurch endlich vereinheitlicht.“

In Stockum beschäftigt Elektro Fleitmann rund 30 Menschen. Bis auf einen Mitarbeiter seien alle geimpft, sagt Seniorchefin Karin Fleitmann. 40 Prozent der Angestellten hätten bereits einen Termin für eine Booster-Impfung. Der ungeimpfte Mitarbeiter müsse jetzt täglich zu einer zertifizierten Teststelle gehen. Der Mann wolle sich - für seine Arbeit - jetzt aber wohl impfen lassen. Bei den fünf Bürokräften habe man für eine Mitarbeiterin einen separaten Arbeitsplatz einrichten können. Fleitmann: „Homeoffice ist bei den Arbeitsabläufen eines Handwerksbetriebes aber nicht möglich.“

Annener Unternehmen Ruhrpumpen bietet auch Geimpften Testmöglichkeiten an

Ein Blick in die Ruhrpumpen-Halle: Der Betriebsratsvorsitzende Andreas Dieck  (li.), hier mit Geschäftsführer Josè Elizondo (Mi.) und Personalleiter Tobias Piechura, geht bei den Mitarbeitern von einer Impfquote von etwa 85 Prozent aus.
Ein Blick in die Ruhrpumpen-Halle: Der Betriebsratsvorsitzende Andreas Dieck (li.), hier mit Geschäftsführer Josè Elizondo (Mi.) und Personalleiter Tobias Piechura, geht bei den Mitarbeitern von einer Impfquote von etwa 85 Prozent aus. © FUNKE Foto Services | Barbara Zabka

Die Sparkasse Witten, die rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, bietet ihren Angestellten selbst Testmöglichkeiten „unter Aufsicht von geschultem Personal“ an. Etwa ein Drittel des Personals habe die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, sagt Sprecher Klaus-Peter Nehm. Wie viele Angestellte geimpft sind, dazu äußert sich das Geldinstitut mit dem Hinweis auf „hochsensible Daten“ nicht.

Beim Annener Traditionsunternehmen Ruhrpumpen geht man von einer Impfquote von etwa 85 Prozent aus. Das Unternehmen wisse „noch nicht voll umfänglich“, wie viele der 322 Wittener Beschäftigten geimpft oder genesen seien, so der Betriebsratsvorsitzende Andreas Dieck.

Tests auch für die Freizeit möglich

Auch Ruhrpumpen verfügt über ein eigenes Testzentrum, in dem sich Mitarbeiter unter geschulten Augen selbst testen können. Dies geschehe täglich nach Dienstschluss, so Dieck. „Das ausgestellte Zertifikat gilt für den folgenden Tag.“

Keine 3G-Regel fürs Arbeiten im Homeoffice

Die von Bund und Ländern beschlossene 3G-Regel für den Arbeitsplatz gilt bis einschließlich 19. März 2022. Sie betrifft alle Beschäftigten und Arbeitgeber, die eine sogenannte Arbeitsstätte betreten. Dazu zählen laut Bundesarbeitsministerium nicht nur Büros und Werkshallen, sondern auch Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes.

Auch für Baustellen, Verkehrswege, Lager- und Sanitärräume sowie Kantinen muss ein entsprechender 3G-Nachweis vorliegen. Das Arbeiten im Homeoffice ist von der 3G-Regel ausgenommen. Was jetzt in Unternehmen gilt, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausführlich online beschrieben: www.bmas.de/DE/Startseite/start.html

Personalchef Tobias Piechura verweist noch darauf, dass die Tests zweimal in der Woche auch allen Mitarbeitern angeboten werden, auch den geimpften. Das Zertifikat könnten diese auch für die Freizeit nutzen. Von den angestellten Ruhrpumpen-Mitarbeitern sind derzeit etwa ein Viertel im Homeoffice. Betriebsratschef Dieck: „Im produzierenden Bereich ist Arbeit von zuhause aus kaum bis gar nicht möglich.“ Die große Werkshalle ermögliche jedoch einen großen Abstand zwischen den Arbeitsplätzen. Der Pumpenbauer hat aufgrund der Pandemielage seine Weihnachtsfeier abgesagt.