Witten. Die AfD sieht in der 3G-Regel eine unnötige Hürde für Politiker. Eine Wittener Ratsfrau fehlte bei der letzten Sitzung. Wie es nun weitergeht.
Müssen sich Rats- und Ausschussmitglieder an die 3G-Regel halten? Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW (OVG) hat in dieser Frage für Klarheit gesorgt und die bestehende Regelung bestätigt. In Witten haben in der vergangenen Ratssitzung je ein Mitglied der Fraktionen von AfD und CDU wegen eines entsprechenden Nachweises gefehlt. Die AfD hatte die Regelung mit einem Eilantrag erfolglos aussetzen wollen.
„Wir sind über die negative Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW überrascht“, sagt Matthias Renkel, Vorsitzender der AfD-Fraktion. Man sei von einer Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils ausgegangen. Das Verwaltungsgericht in Minden hatte zuvor der Klage eines AfD-Ratsmitglieds aus Salzkotten recht gegeben, der sich nicht an die 3G-Regel halten wollte.
AfD: 3G-Regel behindert freie Mandatsausübung
Nach Auffassung der AfD greift die Regelung „zumindest mittelbar in die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Mandats ein“ und wird deshalb von dieser abgelehnt. Man sei der Auffassung, dass es nicht zulässig sei, gewählte Mandatsträger auf Basis einer Corona-Schutzverordnung in der Ausübung ihres freien Mandats einzuschränken, so Renkel. Die Regelung sei eine „Hürde“.
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Zudem stellt die Fraktion die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in Zweifel. Schließlich sei der Rat fast das gesamte letzte und auch dieses Jahr bis zur Einführung eben jener Regel ohne Nachweise oder Tests zusammengekommen.
OVG sieht keinen Eingriff in Rechte von Ratsmitgliedern
Das OVG hingegen sieht keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Ratsmitglieder. Die Beschränkung des Zugangs kommunaler Mandatsträger zu Rats- oder Ausschusssitzungen auf Personen, die geimpft, genesen oder (negativ) getestet seien, diene dem legitimen Zweck des Infektionsschutzes. Rats- und Ausschusssitzungen seien Veranstaltungen im Sinne der Coronaschutzverordnung, bei denen die 3G-Regel gelte. Das Infektionsschutzgesetz biete eine hinreichende gesetzliche Grundlage.
Kosten für Tests muss künftig Stadt tragen
Laut OVG-Urteil müssen die Kommunen dafür sorgen, dass ihren Mandatsträgern durch die Tests keine Kosten entstehen. Die Stadt wird nicht selbst vor Ort testen. Geplant ist, den betroffenen Politikern die Kosten nachträglich zu erstatten.
Die Stadt hat bislang nicht ausgewertet oder abgefragt, wie viele ihrer Mandatsträger geimpft sind und wie viele mit aktuellen Coronatests an den Sitzungen teilnehmen. Allerdings, so das Referat des Bürgermeisters, seien die meisten Ratsmitglieder vollständig geimpft.
Die 3G-Regel betrifft alle Mandatsträger, also auch Sachkundige Bürger. Sie ist Mitte August in Kraft getreten und gilt ab einer Inzidenz von 35.
Die AfD-Fraktion will die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes akzeptieren. Das bedeute auch, so Renkel, dass künftig alle drei Mitglieder – also auch Ratsfrau Karin Hoppe, die beim letzten Mal fernblieb – an den Rats- und Ausschusssitzungen teilnehmen werden, „da für unsere Fraktion die Erfüllung unserer durch den Souverän im vergangenen Jahr übertragenen Verantwortung an erster Stelle steht.“ Die Frage nach den persönlichen Beweggründen der AfD-Ratsfrau, sich nicht testen lassen zu wollen, blieb unbeantwortet.
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Und die CDU? Auch in ihren Reihen fehlte ein Ratsherr, weil er keinen 3G-Nachweis vorlegen konnte. Doch die Regelung an sich stelle hier niemand grundsätzlich in Frage. „Das war ein unglückliches Missverständnis“, betont Fraktionsvorsitzender Volker Pompetzki. Da das Urteil des OVG noch ausstand, sei der betroffene Ratsherr davon ausgegangen, dass die Regelung vorübergehend nicht mehr greifen würde – und ließ sich nicht im Vorfeld testen.