Witten. Müssen sich Rats- und Ausschussmitglieder in Witten der 3-G-Regel unterwerfen? Die AfD meinte: nein. Die Stadt: ja. Wer am Ende Recht behält.
Bei Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Witten gilt weiterhin die 3-G-Regel. Die Verwaltung sieht sich durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (nicht in einem Wittener Fall) bestätigt. Die AfD hatte die Regelung vor der letzten Ratssitzung am 13. September per Dringlichkeitsantrag bis zum OVG-Beschluss außer Kraft setzen lassen wollen – was ihr nicht gelungen war.
Zwei Ratsmitglieder hatten an der letzten Ratssitzung am 13. September im Saalbau nicht teilnehmen können. Sie waren den Nachweis schuldig geblieben, geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein. Im Rat selbst wurde ein Dringlichkeitsantrag der AfD dazu erst gar nicht behandelt. Er sei nicht das richtige Organ, um über die Hygieneverordnung des Landes zu befinden, so die Stadt.
AfD-Fraktion in Witten wollte 3-G-Regel per Dringlichkeitsantrag außer Kraft setzen
Die Wittener AfD-Fraktion hatte sich in ihrem Antrag auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 8. September berufen. Danach dürfe einem Ratsmitglied der Zugang zu Ratssitzungen ohne den Nachweis einer Immunisierung oder entsprechenden Testung „nicht unter Bezugnahme auf die Coronaschutzverordnung“ verwehrt werden. Denn zu dem Erlass einer solchen Regelung sei „der Verordnungsgeber nicht ermächtigt“, so die Rechtsaußenpartei.
Deshalb beantragte die AfD damals, die 3G-Regel für Rats- oder Ausschussmitglieder solange auszusetzen, „bis eine durch das Oberverwaltungsgericht NRW im laufenden Eilverfahren bereits auf dem Weg gebrachte finale Rechtssicherheit in dieser Sache hergestellt ist“. Die AfD behielt sich seinerzeit das Recht vor, „sämtliche in den Gremien der Stadt getroffenen Beschlüsse anzufechten“.
Stadt Witten hat mögliche Wiederholungssitzung am 4. Oktober wieder abgesagt
Deshalb hatte die Stadt sicherheitshalber für Montag (4.10.) eine weitere Ratssitzung anberaumt, um gegebenenfalls Beschlüsse etwa zum Kornmarkt-Bürgerbegehren wiederholen zu lassen – falls diese durch eine anderslautende Gerichtsentscheidung ungültig geworden wären. Doch nun, nach dem Beschluss des OVG pro 3-G-Regel, hält sie dies nicht mehr für nötig und hat die Ratssitzung abgesagt. „Der OVG-Entscheid bestätigt, dass die Hygieneverordnung rechtmäßig ist“, sagt Norbert Gärtner, Leiter des Bürgermeisterreferats.