Witten. Witten soll einen Pop-Up-Radweg an der Dortmunder Straße erhalten. Das sieht die WBG kritisch. Sie sorgt sich auch um die Verkehrssicherheit.
Wittens erster „Pop-up-Radweg“ soll auf den Parkstreifen an der Dortmunder Straße zwischen Jet-Tankstelle und Freiligrathstraße entstehen. Dazu hat die Fraktion der WBG und der Freien Wähler nun eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet. Die Politiker sorgen sich um die Verkehrssicherheit und weisen auf die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Anlage von Radverkehrswegen hin.
Solcherlei Anforderungen gebe es laut WBG zahlreiche. So müsse die Verkehrsfläche etwa frei von Hindernissen und die Sicht an Knotenpunkten und Grundstückszufahrten ausreichend sein. Weiterhin sollen Radverkehrsanlagen ein geringes Sturz- und Gefährdungsrisiko bieten. Die Wege sollen eine ebene Oberfläche mit hoher Griffigkeit auch bei Nässe besitzen sowie bei Schnee gut räumbar sein.
Wittener Politiker haben viele Fragen an die Stadt
Im Mobilitätsausschuss Ende August habe die Verwaltung erklärt, die Parkstreifen seien nur wenig frequentiert, aber auch nicht in allerbestem baulichem Zustand. Mittels Markierungen sollen sie kurzerhand zu Radwegen umfunktioniert werden. „Dies entspricht nicht den rechtlichen Erfordernissen“, so Fraktionschef Siegmut Brömmelsiek.
Die WBG will deshalb u.a. wissen, ob überhaupt die Empfehlungen für benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen geprüft wurden und welche Folgekosten zu erwarten sind, um die Wege in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Aktuell seien dort etwa Gullydeckel abgesackt und es gebe eine erhöhte Gehwegkante. Sicherlich müssten die Oberflächen der Parkstreifen vor dem Auftragen der Piktogramme auch begradigt und gereinigt werden. Und nicht zuletzt: „Welche Maßnahmen sind für die Anwohner und dort beschäftigte Personen geplant, die ihre Fahrzeuge dort nicht mehr zum Parken abstellen können?“, fragt Ratsmitglied Hans-Peter Müller.
20.000 Euro sind für die Umgestaltung zum Pop-Up-Radweg veranschlagt. Die WBG will außerdem wissen, woher die Stadt das Geld dafür nehmen will und ob in Anbetracht der angespannten Haushaltslage „finanzielle Nachteile für andere dringend erforderliche Maßnahmen zu befürchten“ sind.