Witten. . Mit der Maus verrutscht und aus Versehen Kinderpornos runtergeladen? Vor Gericht sparte sich ein Angeklagter die frühere Ausrede bei der Polizei.

Wegen des Verbreitens und des Besitzes von Kinderpornos musste sich am Mittwoch (9.5.) ein 57-Jähriger vor dem Schöffengericht in Witten verantworten. Die Polizei hatte auf seinem Rechner, auf CDs und auf seinem Handy insgesamt 211 Dateien gefunden – Fotos und Filme. Zu sehen war auch schwerer sexueller Missbrauch an Mädchen unter 14 Jahren. „Ich schäme mich dafür“, sagte der Mann, der alle Vorwürfe zugab.

Allein die Verlesung der Anklageschrift dauerte eine halbe Stunde. Bei der Polizei hatte der Wittener noch beteuert, er sei am Computer wohl mit der Maus ausgerutscht und habe die Sexdaten versehentlich runtergeladen. In sieben Fällen verbreitete der Mann die Dateien über Chats weiter. Wie es dazu gekommen sei, wollte die Vorsitzende Richterin Dr. Barbara Monstadt wissen.

„Ich war mal in meine Cousine verliebt“

„Ein Chat war der Auslöser. Wie es genau dazu kam, weiß ich nicht“, sagte der Beschuldigte kleinlaut. Seinen perversen Usernamen, der unter anderem aus dem Wort „Inzest“ besteht, erklärte er so: „Ich war mal in meine Cousine verliebt.“

Er stehe nicht auf Kinder, behauptete der Angeklagte. „Ich bin auch kein Kinderschänder. Es ist richtig, dass das bestraft wird.“ Er habe die pornografischen Fotos und Videos in den Jahren 2016 und 2017 gesammelt. Das sei einfach bei seinen ausgiebigen Internetbesuchen passiert.

Er habe allerdings nicht mit den Dateien gehandelt. Das sei auch nicht angeklagt, stellte die Amtsgerichtsdirektorin in dem Prozess klar. Bei einer Hausdurchsuchung stellten Fahnder die Pornos am 27. April sicher.

Angeklagter kommt mit Bewährungsstrafe davon

Die Staatsanwältin forderte für den bisher nicht vorbestraften Mann anderthalb Jahre Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 1500 Euro. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu dieser Bewährungsstrafe, erhöhte die Geldauflage aber auf 3600 Euro. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.

Innerhalb dieser Zeit muss der Wittener die Geldstrafe in monatlichen Raten von 100 Euro zahlen, die an eine Beratungsstelle und eine Präventionseinrichtung geht. „Machen Sie sich klar, dass es hier um echte Mädchen geht, denen das passiert“, mahnte die Vorsitzende Richterin. Die Opfer litten seelisch, das gehe bis hin zu Selbstmordabsichten.