Witten. Freiheit statt 15 Monate Gefängnis: Die Berufungsverhandlung hat sich für einen wegen Kinderpornografie verurteilten Mann (60) aus Witten gelohnt.

Weil er kinderpornografische Fotos besaß, war ein 60-jähriger Wittener 2019 in erster Instanz zu einem Jahr und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Am Dienstag (28.4.) befasste sich das Landgericht Bochum als Berufungsinstanz erneut mit dem Fall.

Ermittler hatten Ende Juni 2018 auf seinem Laptop und vier USB-Sticks mehr als 300 pornografische Fotos von Kindern und Jugendlichen entdeckt. Zu sehen war schwerer sexueller Missbrauch. Während der Mann im ersten Prozess im Sommer 2019 noch alle Vorwürfe vor dem Schöffengericht Witten abgestritten hatte, räumte er jetzt die Taten ein.

Angeklagter aus Witten im ersten Prozess: Frau wollte mich mit Bildern erpressen

Damals hatte er behauptet, seine Frau habe ihn mit untergeschobenen Fotos im Scheidungsverfahren erpressen wollen. Die 51-jährige Ehefrau sagte, sie habe die Pornofotos zufällig auf dem Rechner ihres Mannes entdeckt. Sie sei in sein Arbeitszimmer gegangen, weil sie Probleme hatte, ins Internet zu kommen. Dort befinde sich der Router und sie ging an sein Laptop.

In der Berufungsverhandlung ging es jetzt um eine mögliche Bewährungsstrafe. Der Staatsanwalt würdigte das Geständnis des Angeklagten und forderte ein Jahr Haft auf Bewährung sowie die Verhängung einer Geldauflage. Das Gericht folgte dem Antrag. Es verurteilte den Mann zu einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7500 Euro, zahlbar an die Kinderhilfe, den Kinderschutzbund und die Staatskasse.

Richter: Das Schlimmste, was man einem Kind antun kann

Die Richter betonten, die auf den Fotos gezeigten Handlungen seien das Schlimmste, was man einem Kind antun könne. Dass der Mann angab, die Fotos zufällig 2015 heruntergeladen zu haben, spiele keine Rolle. Allein der Besitz sei strafbar. Die Richter würdigten, dass der Angeklagte Einsicht und Reue zeige.