Witten. Wittener Künstler können bis zu 5000 Euro aus einem Solidaritätsfonds beantragen. Finanziert wird das über Corona-Bußgelder aus 2020.
Ein hartes Jahr liegt hinter der Wittener Kulturszene, sowohl in finanzieller als auch emotionaler Hinsicht – und so wie es aussieht, liegen auch noch einige schwere Monate vor ihr. Durch einen Solidaritätsfonds möchte die Stadt dazu beitragen, den hiesigen Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen das Leben etwas zu erleichtern. Bis zum 14. Mai können sie ihre Anträge einreichen.
Da Kulturbetriebe wegen der Coronakrise weiterhin geschlossen bleiben müssen, wurde in der Ratssitzung vom 15. Februar 2021 mehrheitlich beschlossen, einen Solidaritätsfonds Kultur für die freie Kulturszene in Witten einzurichten. Den Antrag hatten die Fraktionen von SPD und Grünen eingebracht.
Solidaritätsfonds für Wittener Künstler ist jetzt eingerichtet
Nun ist der Solidaritätsfonds Kultur eingerichtet. Er wird vom Kulturforum in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung verwaltet. Der Solidaritätsfonds umfasst eine Summe in Höhe der Einnahmen aus Bußgeldern, die aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Vorschriften eingenommen wurden. Es stehen derzeit insgesamt 40.000 Euro aus dem Jahr 2020 zur Verfügung.
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Mit einem einfachen Verfahren können Kulturschaffende bis zu 5000 Euro beantragen. Prämisse ist, dass sie ihren Sitz in Witten haben und sie im Jahr 2021 mindestens eine mit dem Solidaritätsfonds vereinbarte Aktion durchführen. Antragsberechtigt sind neben Künstlerinnen und Künstlern auch Theater, Kleinkunstbühnen, Festivals, Musikaufführungsstätten, Musikclubs, Ausstellungshäuser, Museen und Kulturzentren.
Bis zu 5000 Euro können beantragt werden. Die endgültige Höhe richtet sich nach der Anzahl der eingegangenen Anträge bis zum Ende der Frist am 14. Mai 2021. Alle notwendigen Informationen und das Antragsformular finden unter https://bit.ly/32WCRp4.