Witten. Geimpfte und Genesene können nun ohne Test shoppen. Wo Bürger die nötigen Nachweise erhalten und ab wann die Läden in Witten öffnen könnten.

Seit Montag (3.5.) sind in NRW vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ getesteten Bürgern gleichgestellt. Sie müssen künftig in bestimmten Bereichen – wie etwa beim „Click and meet“ – keinen negativen Schnelltest mehr vorlegen. Bislang profitieren aber die Bürger in Witten und im EN-Kreis nur eingeschränkt von der neuen Regelung. Denn wegen der weiterhin geltenden Notbremse ist etwa im Einzelhandel derzeit nur Abholung möglich, nicht der Besuch im Geschäft. Doch das könnte sich bald ändern.

Denn die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Kreis aktuell (Stand Dienstag, 4.5.) bei 126,2. Damit der Einzelhandel wieder mit Terminbuchung öffnen kann, gilt nach Vorgabe des Bundes der Grenzwert von 150. Dieser muss an fünf aufeinander folgenden Werktagen (ohne Sonn- und Feiertage) unterschritten werden. Dies ist seit vergangenem Donnerstag (29.4.) der Fall.

EN-Kreis: Bisher drei Werktage mit Inzidenz unter 150

Bislang verzeichnet der EN-Kreis damit an vier Tagen einen Ansteckungswert von unter 150 (Donnerstag, Freitag, Montag, Dienstag). „Folgt am Mittwoch der noch fehlende fünfte, könnte das Land die festgesetzten Einschränkungen am Freitag wieder aufheben“, teilt der Kreis mit.

Bislang sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 24.534 Bürger und Bürgerinnen des EN-Kreises vollständig geimpft. Hinzu kommen die über 11.000 Genesenen im Kreis, davon über 3300 in Witten. Sie können bereits jetzt etwa ohne negativen Schnelltest zum Friseur, zur Fußpflege oder in die Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten.

Genesene erhalten Nachweis beim Hausarzt oder beim Gesundheitsamt des EN-Kreises

Geimpfte müssen dazu lediglich ihren Impfpass vorlegen. Die zweite Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen. Wer bereits eine Corona-Infektion überstanden hat, benötigt den Nachweis des positiven Testergebnisses (PCR-Test). Dieses muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als sechs Monate sein. Die Erleichterungen gelten auch für Menschen, die an Corona erkrankt waren und die erste Dosis ihrer Corona-Impfung vor mindestens 14 Tagen erhalten haben.

Genesene erhalten den Nachweis über ihre überstandene Erkrankung grundsätzlich dort, wo der Test gemacht worden ist. Ansprechpartner ist also entweder der Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Im zweiten Fall können Anfragen am einfachsten per E-Mail an gestellt werden.

Schulen und Kitas könnten ab Montag (10. Mai) in Witten wieder starten

Auch die Kinder und Jugendlichen könnten bald wieder in die Schulen und Kitas im Kreis zurückkehren. Für sie gilt der Inzidenzwert von 165. Die Schulen befinden sich seit Donnerstag, 29. April, im Distanzunterricht, die Kindertagesstätten seit diesem Tag im Notbetrieb. Laut Infektionsschutzgesetz beginnt die Zählung der relevanten Werte grundsätzlich am Tag nach Eintritt der jeweiligen Einschränkung.

Seit Freitag, 30. April, war der Inzidenzwert, an den Tagen, die berücksichtigt werden dürfen, dreimal nicht höher als 165. Hier fehlen für das Erreichen der Fünf-Tages-Regel aktuell also noch zwei Tage. Tritt dies ein, könnte ab Montag 10. Mai, wieder Wechselunterricht stattfinden.

Für die Kitas würde der Notbetrieb am übernächsten Tag nach Erreichen der Fünf-Tages-Regel enden. Da dieser Tag in der laufenden Woche auf einen Samstag fallen würde, würden dementsprechend auch die Kitas ab Montag, 10. Mai, ihre Türen wieder für alle Kinder öffnen.