Witten. Ab Montag sollen vollständig Geimpfte und Genesene im EN-Kreis die gleichen Rechte wie negativ Getestete erhalten. Diese Bereiche sind betroffen.
Vollständig Geimpfte und Genesene genießen ab Montag, 3. Mai, auch in Witten und im gesamten EN-Kreis mehr Rechte. Wie der Kreis informiert, werden sie mit negativ auf das Coronavirus Getesteten gleichgesetzt.
In diesen Bereichen können vollständig Geimpfte und Genesene ab Montag in Witten und ganz NRW mit mehr Freiheiten rechnen: Wer geimpft oder bereits mit dem Virus infiziert gewesen ist, muss laut Landesregierung etwa im Einzelhandel keinen negativen Schnelltest mehr vorweisen. Vorteile haben Geimpfte und Genesene demnach beim „Click and Meet“, bei Besuchen in Zoos und Botanischen Gärten oder etwa beim Friseurbesuch.
Krisenstab verärgert über kurzfristige Verkündung
Die Testpflicht entfällt ab Montag für diejenigen, die seit 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben oder durch einen mindestens 28 Tage alten positiven PCR-Test nachweisen können, dass sie bereits eine Corona-Infektion überstanden haben. Auch die Testpflicht in Schulen entfällt für diese Personengruppe - allerdings werden Schüler bislang kaum geimpft. Auch die Quarantäne für Reisende, die aus Corona-Risikogebieten nach NRW kommen, kann laut Landesregierung für Geimpfte und bereits Infizierte entfallen.
Etwas überrascht von der kurzfristigen Verkündung am Maifeiertag will der Krisenstab am Montag darüber beraten, wie im Detail mit den neuen Verordnungen der Landesregierung umzugehen ist. „Warum gibt das Land dies ohne jede Vorab-Information an die 53 Kreise und kreisfreien Städte am Wochenende und 48 Stunden vor Inkrafttreten der Regelung bekannt? Unmittelbar nach den ersten Meldungen haben sich die Bürger mit ihren Fragen auch an uns gewandt, da lagen uns noch nicht mal die neuen Verordnungen vor“, bemängelt Astrid Hinterthür, Leiterin des Krisenstabs.
Verständnis zeigt Hinterthür für die vielen Fragen der Bürger, die auch das Bürgertelefon des Kreises unmittelbar nach den ersten Meldungen erreicht hatten. Viele Fragen ließen sich noch nicht beantworten, heißt es vom Kreis. Das Ministerium habe aber bereits signalisiert, dass bei Geimpften wohl die Vorlage des Impfausweises als Nachweis ausreichen soll.