Witten. Erneut gibt es eine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb der Kita Buchholz in Witten. Eigentlich plant die Stadt einen Neubau des Kindergartens.

Die 23 Kita-Plätze für über dreijährige Kinder in Buchholz bleiben erhalten: Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat dem Antrag und Wunsch der Stadt Witten zugestimmt und die weitere Nutzung der Buchholzer Grundschule für eine Kita-Gruppe erlaubt. Die Entscheidung gilt bis zum 31. Juli 2024, sie gibt nun also für weitere drei Jahre Planungssicherheit und hält die Zahl der Kita-Plätze in Buchholz stabil.

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Seit 2018 bangen die Eltern um die Zukunft der Kindertagesstätte. Zahlreiche Betreuungsplätze sollten wegfallen, weil die Räume von der Größe her nicht den gesetzlichen Mindeststandards entsprachen.

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Nur mit Ausnahmegenehmigung läuft der Betrieb, auch weil die Gruppe der Vorschulkinder in die Grundschule Buchholz ausgelagert ist. Ein Neubau soll dauerhaft Abhilfe schaffen. Wie berichtet, hat die Stadt hat Probleme, ein geeignetes Grundstück zu finden. Ein Investor, der ein innovatives Gebäude in Holzbauweise errichten möchte, ist allerdings schon gefunden.

Der LWL ist – neben vielen anderen Aufgaben – die Aufsichtsbehörde für den Betrieb von Kitas unter anderem in Witten.