Witten. 26 Kilo hätten auf einer Drogenplantage geerntet werden können, wäre sie nicht entdeckt worden. Nun sagte ein Dealer aus Witten aus.
In dem Prozess um bandenmäßigen und bewaffneten Drogenhandel hat das Landgericht Bochum am Mittwoch (20.1.) einen in dieser Sache bereits verurteilten Dealer vernommen. Der 31-Jährige hatte eine Drogenplantage in Witten betrieben und war dann damit nach Herten in eine Lagerhalle umgezogen. Die drei jetzt Angeklagten geben illegale Geschäfte zwar zu, bestreiten aber den Hauptvorwurf, eine Marihuana-Plantage betrieben zu haben.
Haupttäter soll ein 34-jähriger Mann aus Herten sein, der in Untersuchungshaft sitzt. Fahnder stellten neben mehr als 600 Pflanzen rund acht Kilo Marihuana sicher, die aus der Plantage in Witten stammen sollen. Die Ermittler machen ihn als Betreiber der Plantage verantwortlich. Der 31-jährige Zeuge sagte am Mittwoch aus, der Mann habe zwar beim Aufbau geholfen, sei aber am Betrieb nicht beteiligt gewesen.
Zeuge aus Witten macht entlastende Aussage
Mitangeklagt sind ein 33 und ein 35 Jahre alter Mann, die nicht inhaftiert sind. Die Lagerhalle mit der Drogenplantage war im August 2019 durchsucht worden. Wäre es zur Ernte gekommen, hätte die Bande laut Anklage mehr als 26 Kilo Marihuana erzielt. Die Plantage war demnach professionell, sehr groß und hochwertig ausgestattet. Einen Stromzähler hatten die Betreiber umgangen.
Der 34-jährige Hauptangeklagte soll nach der Verhaftung eines Komplizen die Geschäfte weitergeführt haben, angeblich sogar aus der U-Haft heraus. Außerdem vermittelte er den Ermittlungen zufolge Kokain und handelte angeblich auch mit Amphetamin. Die Drogenfahnder fanden in seiner Wohnung einen Baseballschläger, ein sogenanntes Einhandmesser sowie Munition für eine Schusswaffe sowie rund 1300 Euro Bargeld.
2018 wegen räuberischer Erpressung verurteilt
Der Mann wurde 2018 wegen räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die wegen der jetzigen Drogensache voraussichtlich widerrufen wird. Außerdem war er vor längerer Zeit wegen Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Eine Gutachterin soll jetzt klären, inwieweit der Mann drogenabhängig und möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig ist. Der Prozess wird fortgesetzt.
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