Witten. Die Polizei war zu einer Messerstecherei in die Wohnung eines Witteners (42) gerufen worden – und fand dort eine Cannabisplantage sowie Waffen.

Eine Messerstecherei in einer Wohnung in Witten rief im Mai 2017 die Polizei auf den Plan. Ein 42-jähriger Mann, der damals eine Schnittwunde an der Kehle erlitt, drückt seit Donnerstag (6.2.) die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum. Allerdings geht es nicht um die Messertat, denn dieses Verfahren wurde eingestellt. Es geht um bewaffneten Drogenhandel.

Denn die Polizisten waren in der Wohnung des Witteners auf eine Cannabisplantage gestoßen. Die Fahnder entdeckten insgesamt 18 Pflanzen sowie ein Kilo Marihuana bei ihm. Unweit der Drogen soll der Mann zwei Reizstoffsprühgeräte und ein Messer aufbewahrt haben – das rechtfertigt die Anklage wegen bewaffneten Handeltreibens mit Drogen. Darauf steht eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren. Das Gericht gab zu verstehen, dass das Vorliegen eines minder schweren Falles denkbar sei, sofern der Angeklagte ein Geständnis ablege.

Der Angeklagte will kein Geständnis ablegen

Das aber will der Mann nicht. Er behauptet, die Drogenplantage habe er nur angelegt, um seinen Eigenbedarf zu decken. Er konsumiere täglich zwei Gramm Cannabis. Die 18 gefundenen Pflanzen reichten aus, um damit rund 450 Gramm zu ernten. Das gilt als größere Menge. Damit sei der konkrete Verdacht gegeben, dass der Mann mit den Drogen handeln wollte. Außerdem waren eine Feinwaage und Tütchen zum Verpacken gefunden worden.

Ein 47 Jahre alter Polizeibeamter sagte am Donnerstag aus, dass der Angeklagte vermutlich mit seinen angebauten Drogen handeln wollte. Dafür sprächen sämtliche Indizien – auch wenn der Mann der Polizei bisher nicht als Dealer bekannt gewesen sei. Der Prozess wird fortgesetzt.Hier gibt es mehr Artikel, Bilder und Videos aus Witten