Witten. . Mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe kam ein Wittener (32) davon, obwohl eine erhebliche Menge Marihuana in seiner Wohnung gefunden wurde.

Weil er in einer Wohnung eine Drogenplantage unterhielt, drückte am Mittwoch ein 32-jähriger die Anklagebank des Schöffengerichts Witten. Am 6. März war es in dem Haus am Kleff in Heven zu einem Brand gekommen. Polizeibeamte bemerkten den Geruch von Marihuana, der aus einem auf Kipp stehenden Fenster kam und durchsuchten die Wohnung.

Dort baute der Mann in den Räumen seiner Mutter, die in ein Seniorenheim zog, in einem professionellen Kunststoffzelt mit dem passenden Klima und einer Abluftöffnung 26 Marihuanapflanzen an. Die Fahnder stellten 1,5 Kilo Gras sicher.

Er kifft seit seinem 17. Lebensjahr

„Ich kiffe selbst seit meinem 17. Lebensjahr. Die Pflanzen waren allein für mich bestimmt“, behauptete der Mann vor Gericht. Verkauft habe er nichts, aber ab und zu 20 bis 30 Gramm an Freunde abgegeben. „Es ist in der Szene ein Geben und Zurücknehmen“, erklärte er. Über die beschlagnahmte Drogenmenge habe er sich selbst gewundert.

Der Prozess gegen den 32-jährigen Betreiber einer Drogenplantage wurde am Gericht in Witten verhandelt.
Der Prozess gegen den 32-jährigen Betreiber einer Drogenplantage wurde am Gericht in Witten verhandelt. © Werner Liesenhoff

Er selbst rauche täglich vier bis fünf Joints und konsumierte so 25 bis 50 Gramm. Wegen der Abgabe an andere komme auch gewerbsmäßiger Anbau in Betracht, so die Vorsitzende Richterin Dr. Barbara Monstadt.

Menge hätte ein Jahr zum Eigenkonsum gereicht

Der Angeklagte hatte sich die Anlage Anfang 2017 gebraucht für 800 Euro gekauft und sich weiteres Zubehör in einem Gartengeschäft besorgt. Dafür habe zwei Jahre gespart. Seinerzeit lebte er von einem 450-Euro-Job, heute hat der 32-Jährige eine feste Arbeit als Teilzeitkraft.

„Die Menge der Pflanzen und des geernteten Marihuanas hätte für Sie ja für ein Jahr gereicht“, gab die Staatsanwältin zu bedenken. Doch ein Verkauf der Droge war nicht nachzuweisen, zumal weder Verpackungsmaterial noch Waage in der Wohnung gefunden worden waren.

Angeklagter muss 200 Sozialstunden ableisten

Für den Angeklagten sprach sein Geständnis, gegen ihn die erhebliche Drogenmenge und eine Vorstrafe wegen Diebstahl und Computerbetrug. Er bekam zwei Jahre auf Bewährung und muss 200 Sozialstunden ableisten, doppelt so viele, wie von der Staatsanwältin gefordert. Außerdem muss der Mann zur Drogenberatung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.