Witten. Ein Rentner aus Witten darf sich nicht mehr Kitas oder Schulen nähern, nachdem er wegen Missbrauch verurteilt wurde. Wie hatte alles angefangen?

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein 76-jähriger aus Witten zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte, wie er zugab, vor kleinen Kindern sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen. Er muss Kindergärten, Spielplätzen und Grundschulen künftig auf mindestens 25 Metern fernbleiben.

Die sechs angeklagten Fälle ereigneten sich zwischen Oktober 2018 und April 2020. Belästigt wurden Mädchen und Jungen auf einem Spielplatz, vor einer Grundschule und auf offener Straße. Tatorte waren die Stockumer Straße, die Westfeldstraße am „Park der Generationen“, das Gelände vor der Hüllbergschule, Steinbachstraße, Dirschauer Straße und Wennemarsberg.

Angeklagter aus Witten saß seit Mai in Untersuchungshaft

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Der 76-Jährige, der seit Mai in Untersuchungshaft saß, kam nach dem Urteil wieder frei. Die Richter werteten sein Geständnis strafmildernd. Es ersparte den betroffenen Kindern eine Aussage im Prozess. Außerdem ist der Mann, der Reue zeigte, bislang strafrechtlich nie in Erscheinung getreten. Er sei nicht sexuell an Kindern interessiert und auch nicht pädophil, hatte ein Gutachter festgestellt.

Warum er vor kleinen Kindern onaniert hatte, konnte sich der Angeklagte selbst nicht erklären. Er hatte sich danach immer geschämt. Begonnen hatte alles nach einer Prostata-OP und sexuellen Problemen. Eine Frau soll ihn einmal ausgelacht haben. Danach suchte er sich offenbar anderweitig Befriedigung.

Gutachter: Ohne Therapie neue Straftaten zu erwarten

Der medizinische Sachverständige bescheinigte dem Beschuldigten ein Gehirnleiden und eine „organische Persönlichkeitsstörung“, die er als krankhafte seelische Störung bezeichnete. Aufgrund der Erkrankung sei der Angeklagte zur Tatzeit erheblich vermindert schuldfähig gewesen. Der Mann muss eine Therapie machen. Ohne eine Behandlung seien neue Straftaten zu erwarten.

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