Witten. Er soll Jugendliche für Sextreffen vermittelt haben. Nun hat der Mann (24) aus Witten die Tat gestanden. Ihm wird noch mehr zur Last gelegt.
Der Prozess um schweren sexuellen Missbrauch von Jugendlichen gegen einen 24-jährigen Mann aus Witten wurde am Mittwoch (11.11.) fortgesetzt. Der Prozess war wegen der mutmaßlichen Corona-Erkrankung eines Beteiligten unterbrochen worden. Die Richter schauten sich Videos der Taten an. Die Anklage wirft dem Mann vor, in 19 Fällen Kunden für Sextreffen mit 15 und 14 Jahre alten Jugendlichen vermittelt zu haben.
Der Angeklagte muss sich auch wegen Zwangsprostitution sowie dem Besitz von kinderpornografischen Fotos vor einer Jugend-Strafkammer des Landgerichts Bochum verantworten. Zu den Vorwürfen äußerte er sich – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ausführlich. Er legte ein umfassendes Geständnis ab, bestreitet aber, Zwang ausgeübt zu haben. Die Treffen fanden demnach freiwillig statt.
24-Jähriger aus Witten soll Provision für Sextreffen kassiert haben
Zwischen Herbst 2016 und April 2020 soll der Mann männliche Jugendliche zu Sextreffen an Freier vermittelt haben. Für die Treffen wurden zwischen 100 und 200 Euro gezahlt, wovon der Angeklagte angeblich einen Großteil als Provision kassierte. Den Ermittlungen zufolge fanden die Treffen mit minderjährigen Jugendlichen in einer Wohnung in Witten und in einem Dortmunder Studentenwohnheim statt.
Meist filmte der Angeklagte die Sextreffen und soll sich auch selbst aktiv an den Taten beteiligt haben. Der 24-Jährige soll auch minderjährige Jungen in Chats aufgefordert haben, sich nackt zu zeigen. Er soll dabei heimlich Videoaufzeichnungen und Fotos gemacht haben. Außerdem wird ihm zur Last gelegt, Videos vom Missbrauch an Babys erhalten und gegen andere Sexvideos getauscht zu haben.
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Die Ermittler stellten zahlreiche kinderpornografische Fotos auf seinen beiden Handys sicher. Der Prozess soll nächste Woche fortgesetzt werden. Vorgesehen ist eine weitere Zeugenvernehmung sowie die Erstattung des medizinischen Gutachtens zum Angeklagten. Außerdem kündigte das Gericht rechtliche Hinweise an. Anschließend wird mit dem Schließen der Beweisaufnahme und den Plädoyers gerechnet.
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