Witten. Eine Tötungsabsicht sehen die Richter bei der Schlägerei im Lutherpark. Sie verwiesen den Fall daher jetzt ans Schwurgericht.

Im Prozess um die gefährliche Körperverletzung im Lutherpark ordnete das Landgericht Bochum am Donnerstag die Unterbringung des 29-jährigen Angeklagten in einer Klinik an. Außerdem soll der Prozess neu aufgerollt werden. Denn nach Ansicht der Richter handelte der Angeklagte mit Tötungsvorsatz – und damit ist der Prozess ein Fall fürs Schwurgericht.

Der angeklagte Wittener, der regelmäßig verschiedene Drogen konsumiert, soll am 21. April 2020 im Lutherpark einen Bekannten zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt haben. Worum es bei dem Streit ging, ist unklar – möglicherweise um eine Frau.

Wittener hat bis heute unter den Folgen zu leiden

Das 43-jährige Opfer erhielt zahlreiche Faustschläge gegen den Kopf sowie Fußtritte. Der Notarzt, der zum Einsatz im Lutherpark kam, rettete den Schwerverletzten, der Rippenbrüche, Verletzungen eines Auges, der Nase und des rechten Arms erlitt. Bis heute hat er unter den gesundheitlichen Folgen zu leiden.

Gutachter bescheinigen dem Täter eine psychische Erkrankung und eine hohe Gefährlichkeit. Der Angeklagte zeige eine erhebliche Impulsivität, machte ein Gutachter deutlich. Er weise eine „kurze Zündschnur“ auf und stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Mit der Unterbringung in einer Klinik ist die nun zunächst einmal gebannt. Und der Prozess vorbei – vorerst.