witten. . Die Messerstecherei im Lutherpark bleibt strafrechtlich folgenlos. Einer der Beteiligten muss aber ins Gefängnis und für eine andere Tat büßen.

Als letzter Angeklagter drückte am Donnerstag (21.3.) ein 36-jähriger Wittener die Anklagebank vor dem Bochumer Schwurgericht. Das Verfahren wegen des lebensgefährlichen Messerstichs im Lutherpark ist zwar auch für ihn vorbei und wurde eingestellt, aber ihm wird eine weitere Gewalttat vorgeworfen. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn das Gericht nun zu drei Jahren und einem Monat Haft.

Eingerechnet wurde eine weitere Strafe wegen Beförderungserschleichung. Die Staatsanwältin hatte vier Jahre Haft, der Verteidiger ein Jahr auf Bewährung gefordert. Der Mann hatte laut Urteil der Richter am 8. Februar 2018 alkoholisiert mit einer Metallstange auf der Johannesstraße auf einen Mann eingeschlagen. Das Opfer erlitt Kopfverletzungen, die Wunde wurde mit acht Stichen genäht.

Zuhause ein Vierkantrohr aus Metall geholt

Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt, aber betont, er habe sich nur gewehrt. Vorher war es zu einer Schlägerei zwischen den beiden Männern gekommen. Danach war der 36-Jährige nach Hause gegangen und hatte ein bereitgelegtes Vierkantrohr aus Metall geholt. Derart bewaffnet, war er an der Bushaltestelle Johannisstraße auf sein Opfer losgegangen. Der Verletzte konnte noch in einen Bus flüchten.

Von Notwehr könne hier natürlich keine Rede sein, waren sich die Richter einig. Der Verteidiger konnte das Gericht auch nicht mit dem Argument überzeugen, dass im Drogen- und Wohnungslosenmilieu andere Maßstäbe gelten würden. Ein Gutachter beurteilte den Angeklagten als voll schuldfähig, trotz Alkohol- und Drogenkonsums zur Tatzeit. „Mit tut es leid“, entschuldigte sich der Mann in seinem Schlusswort. „Ich will mein Leben ändern.“

Angeklagter saß seit Juli 2018 in Untersuchungshaft

Das Gericht hob den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf. Er sitzt seit Juli 2018, seit der Messerstecherei im Lutherpark, in Untersuchungshaft sitzt. Er müsse jetzt noch zweieinhalb Jahre verbüßen, da sei die Fortdauer der Haft nicht verhältnismäßig, so das Gericht. Da der Mann die Gewalttat mit der Stange nur einen Monat nach der Verurteilung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung begangen hatte, muss er mit dem Widerruf der Bewährung rechnen und auch noch dieses Jahr im Gefängnis absitzen.