Witten. Der EN-Kreis hat bei der Bezirksregierung eine Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht beantragt – ohne Wittener Schulen zu informieren.
Eine Anfrage des Krisenstabes des Ennepe-Ruhr-Kreises sorgte bei den Grundschulen im Kreis und in Witten kurzzeitig für Verwirrung. Die Forderung an die Bezirksregierung Arnsberg: Die Maskenpflicht im Unterricht soll fortan auch für Grundschulen gelten. Letztendlich wurde dieser Antrag aber abgelehnt.
Aufgrund der weiterhin stark steigenden Infektionszahlen und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts wollte der Krisenstab diese Pflicht einführen. Sie sollte immer dann gelten, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. „Dafür benötigen wir eine Genehmigung des Landes. Ansprechpartner hierfür ist die Bezirksregierung Arnsberg“, erklärte Krisenstabsleiter Michael Schäfer. Diese Anfrage wurde aber abgelehnt und die Maskenpflicht habe somit „eine Absage erhalten“.
Der Kreis wäre dadurch über die Vorgaben der Landesregierung hinausgegangen, die nicht vorsieht, dass Grundschüler auch im Unterricht den „Mund-Pulli“ tragen müssen.
Grundschulen in Witten wussten nichts vom Plan des Kreises
In Witten wusste man nichts von dem Vorgehen des Krisenstabs. „Im Großen und Ganzen ändert sich nichts“, sagte Susanne Daum, Schulleiterin der Bruchschule, gegenüber der Redaktion. Auch Andreas Straetling von der Baedekerschule schloss sich seiner Kollegin an: „Der Kreis kann es ja nicht anders machen, als es das Land vorsieht. Wir machen so weiter, wie wir es vor den Ferien gemacht haben.“
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Sprich: Die Maske wird an den Grundschulen weiterhin nur auf den Gängen und dem Schulhof getragen, nicht aber im Klassenraum. So hat es jetzt auch die Bezirksregierung Arnsberg beschlossen, sodass die Grundschüler in Witten ab Montag im Unterricht problemlos durchatmen können.