Witten. Der Staatsanwalt fordert sechs Jahre für die Vergewaltigung einer Frau aus Witten, die Verteidigung Freispruch. DNA belastet den Angeklagten.

Das Bochumer Landgericht hat am Dienstag (25.8.) die Beweisaufnahme im Vergewaltigungsprozess gegen einen 62-jährigen Musicaldarsteller geschlossen. Während die Verteidiger alle Vorwürfe als unbegründet ansehen und Freispruch beantragten, forderte der Staatsanwalt sechs Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Besitz von Kinderpornos. Das Urteil soll am Freitag (28.8.) verkündet werden.

Die Richter lehnten eine von der Verteidigung geforderte erneute Vernehmung des heute 46 Jahre alten Opfers ab. Es sei auch kein weiterer Sachverständiger erforderlich. Die sichergestellten DNA-Spuren seien nur durch direkte Berührung erklärbar, so das Gericht deutlich. Die Verteidiger hatten außerdem ein Glaubwürdigkeitsgutachten für die Wittenerin beantragt. Sie habe unter Verfolgungswahn und einer halluzinatorischen Psychose gelitten und die angebliche Vergewaltigung in ihrer Wohnung selbst inszeniert.

Angeklagter soll Frau aus Witten mit Schlaftabletten betäubt haben

Die Frau befindet sich seit der Tat vom 22. Mai 2019 in psychiatrischer Behandlung. Die mutmaßliche Vergewaltigung wurde seinerzeit mit einem I-Pod aufgezeichnet. Die Frau fühlte sich durch den Angeklagten überwacht und abgehört. Laut Anklage soll der Mann seine damalige Lebensgefährtin in der Nacht zum 22. Mai 2019 in ihrer Wohnung in Witten mit Schlaftabletten betäubt und dann missbraucht haben.

Neben den DNA-Spuren des Mannes gibt es die Tonaufnahmen als Beweismittel, die die Verteidiger allerdings in Zweifel ziehen. Das Gericht beschränkte die weitere Anklage wegen Besitzes von kinderpornografischen Dateien beschränkte das Gericht auf rund 120 Fotos. Die Richter erklärten, es käme auch eine Verurteilung wegen Vornahme sexueller Handlungen an der Frau vor, die möglicherweise aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zur Tatzeit erheblich eingeschränkt gewesen sei. Dafür drohen zwei bis 15 Jahre Haft.

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