Witten. Im Vergewaltigungsprozess gegen einen Musicaldarsteller fahren Anwälte schweres Geschütz gegen das mutmaßliche Opfer aus Witten auf. Alles Lüge?
Im Vergewaltigungsprozess gegen einen 62-jährigen Musicaldarsteller sehen die Verteidiger des Mannes die Vorwürfe als unbegründet an. „Die Anklagevorwürfe sind zusammengebrochen“, hieß es am Freitag (21.8.).
Es sei fraglich, so die Anwälte des Beschuldigten, ob es am angeblichen Tattag überhaupt zum Geschlechtsverkehr mit der Frau aus Witten gekommen sei. Ein Sachverständiger hatte nicht ausschließen können, dass die bei ihr gesicherten DNA-Spuren möglicherweise von einem einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehr anderthalb Wochen zuvor stammten.
Anwälte des Angeklagten sehen Hinweise auf eine Psychose der Frau aus Witten
Unklar sei auch, wer den I-Pod als Aufnahmegerät benutzt habe. Darauf soll die Vergewaltigung aufgezeichnet sein. Das angebliche Opfer habe die Tat möglicherweise selbst inszeniert, so die Verteidiger. Eine Freundin der damals 45 Jahre alten Wittenerin sagte vor Gericht, die Frau habe unter Angstzuständen und Panik gelitten. Sie fühle sich überwacht und abgehört. Für die Verteidigung sind dies Hinweise auf eine halluzinatorische Psychose der Frau. Es sei ein Gutachten über ihre Glaubwürdigkeit erforderlich.
Laut Anklage soll der Mann seine damalige Lebensgefährtin in der Nacht zum 22. Mai 2019 in ihrer Wohnung in Witten mit Schlaftabletten betäubt und dann missbraucht haben. Eine Kriminalbeamtin erklärte, die Frau habe den Angeklagten als krankhaft eifersüchtig beschrieben, der jeden Schritt kontrollieren wollte. Sie verneinte die Frage, ob sie die Frau als psychisch krank erlebt habe.
Frau aus Witten wollte sich von dem Schauspieler und Sänger trennen
Im bisherigen Prozess zeigte sich, dass sich die Frau sich von dem Schauspieler und Sänger trennen wollte. Dennoch kam es immer wieder zu Treffen und vor der angeblichen Vergewaltigung auch noch zu einem gemeinsamen Urlaub. Als Beweismittel für die Tat gibt es DNA-Spuren des Mannes sowie Tonaufnahmen, die die Verteidiger allerdings in Zweifel ziehen.
Die Frau war nach der vermeintlichen Tat auf der Polizeiwache Witten erschienen, um sich beraten zu lassen. Da sie keinerlei Erinnerung an das Geschehen habe, glaubte sie, dass K.o.-Tropfen im Spiel gewesen sein.
Es geht jetzt „nur“ noch um 120 kinderpornografische Fotos
Die weitere Anklage wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien soll voraussichtlich beschränkt werden. Das Gericht sprach von 120 Fotos, während es ursprünglich um 466 Bilder ging. Außerdem erklärten die Richter, es käme auch eine Verurteilung wegen „Vornahme sexueller Handlungen“ an der Frau in Frage, die möglicherweise aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zur Tatzeit erheblich eingeschränkt gewesen sei. Dafür drohen zwei Jahre Haft. Der Prozess wird fortgesetzt.Hier gibt es mehr Artikel, Bilder und Videos aus Witten