Witten. Durch ein Geständnis könne er Pluspunkte sammeln: Das machte das Gericht dem Musicaldarsteller klar, der eine Wittenerin vergewaltigt haben soll.
Im Vergewaltigungsprozess gegen einen 62-jährigen Musicaldarsteller wies das Gericht den Angeklagten am zweiten Prozesstag darauf hin, dass er mit einem Geständnis Pluspunkte sammeln könne.
Die Beweislage scheint gut. Es gibt DNA-Spuren des Mannes sowie Tonaufnahmen der Tat, die in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai 2019 in Witten stattgefunden haben soll. Der angeklagte Schauspieler und Sänger soll seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung missbraucht haben, nachdem er ihr ein Schlafmittel verabreicht haben soll. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft den Besitz von kinderpornografischen Dateien vor.
Zu den Vorwürfen äußert sich der Angeklagte bisher nicht. Mit der damals 45 Jahre alten Wittenerin unterhielt der Mann seit 12 Jahren eine Beziehung. „Weil es sich möglicherweise um eine Beziehungstat handelte, wäre der untere Strafrahmen angebracht“, machte die Vorsitzende Richterin deutlich. Das Opfer der angeklagten Vergewaltigung soll am nächsten Verhandlungstag als Zeugin gehört werden. Es sei sinnvoll, wenn sich der Angeklagte vorher äußert und ihr damit Aussagen erspare.
Gericht nahm kinderpornografische Fotos in Augenschein
Angeblich machte der Angeklagte die Frau willenlos, indem er Schlaftabletten in ihrem Weinglas auflöste. Rückstände des Schlafmittels wurden in dem Glas der Frau gefunden. Weil ein Aufnahmegerät unter dem Sofa lag, wurde die anschließende Vergewaltigung mitgeschnitten. Die Frau kam erst am nächsten Morgen wieder zu sich, ohne sich an genaue Einzelheiten erinnern zu können.
Das Gericht nahm am Freitag (7.8.) kinderpornografische Fotos in Augenschein, die auf dem Macbook und einer externen Festplatte des Mannes gefunden worden waren. Es soll sich um weit mehr als 500 Fotos handeln. Der Angeklagte hat bisher keinerlei Vorstrafen und saß bis März in Untersuchungshaft. Der Prozess wird fortgesetzt.