Witten. Ein prominenter Musicaldarsteller ist wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin aus Witten angeklagt. Sie hat von der Tat Tonaufnahmen gemacht.

Wegen Vergewaltigung drückt seit Dienstag ein prominenter Schauspieler und Sänger die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum. Der 62-Jährige wurde vor allem als erfolgreicher Musicaldarsteller bekannt. Er soll in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai 2019 seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Witten missbraucht haben, nachdem er ihr ein Schlafmittel verabreicht haben soll. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft den Besitz von kinderpornografischen Dateien vor.

Zu den Vorwürfen äußerte sich der Angeklagte am ersten Prozesstag noch nicht. Er war 1987 mit seiner früheren Ehefrau nach Deutschland gezogen, wo er unter anderem am Musiktheater Oberhausen sowie im Musical „Miss Saigon“ in Stuttgart auf der Bühne stand. 2013 wurde seine Ehe geschieden und er zog mit seiner Freundin, dem Opfer der angeklagten Straftat, zusammen.

Angeklagter saß zwei Mal in Untersuchungshaft

Der bislang nicht vorbestrafte 62-Jährige war am 30. Oktober 2019 bei der Einreise am Flughafen Düsseldorf festgenommen worden. Zuvor war er zur Fahndung ausgeschrieben worden, da der Mann zu diesem Zeitpunkt ohne festen Wohnsitz war und sich die letzten Monate aufgrund seiner Engagements in verschiedenen Ländern aufgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte aufgrund der Fluchtgefahr daraufhin Haftbefehl erlassen.

Bis Ende November 2019 saß er in Untersuchungshaft, ein weiteres Mal von Ende Januar 2020 bis Mitte März 2020. Mittlerweile ist der Mann, der in Berlin lebt, von der Haft verschont. Während des Prozesses lebt er bei einer Schwester in Aachen.

Schlafmittel ins Weinglas gekippt

Als Beweismittel liegen dem Gericht Tonaufnahmen aus der Tatnacht vor. Die Vergewaltigung wurde von einem Aufnahmegerät mitgeschnitten. Angeblich liegen 13 Stunden Aufnahmen vor. Laut Anklage löste der Angeklagte das Schlafmittel Zolpidem in einem Weinglas auf und verabreichte es seiner Lebensgefährtin. Gegen ihren Willen soll er die Frau zum Sex genötigt haben. Aufgrund der benebelnden Wirkung des Mittels soll die Frau nicht mehr zu einer aktiven Gegenwehr in der Lage gewesen sein. Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

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