Witten. Die Initiatoren des grünen Kornmarktes machen weiter. Vor Gericht wollen sie klären lassen, ob die Ablehnung des Bürgerbegehrens unzulässig ist.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Grüner Kornmarkt“ haben sich an das Verwaltungsgericht Arnsberg gewandt, wie unsere Redaktion am Freitag (21.2.) erfuhr. Der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler beantragte beim Gericht „im Wege der einstweiligen Anordnung“ vorläufig festzustellen, dass der Beschluss des Rates vom 3. Februar mit der Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Grüner Kornmarkt“ unzulässig ist, wie es im Antrag heißt.

Eine anwaltliche Begründung lautet: Die Unterschriftensammlungen des Bürgerbegehrens seien noch nicht bei der Stadt eingereicht worden. Der Wittener Rat hatte das Bürgerbegehren „Grüner Kornmarkt“ durchfallen lassen und in seiner Sitzung am 3. Februar mit deutlicher Mehrheit für unzulässig erklärt. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Uwe Rath hatte im Vorfeld der Ratssitzung betont, dass es bereits vor dem Beschluss, den Kornmarkt zu bebauen, eine breite öffentliche Beteiligung gegeben habe. Insofern sei der Zeitpunkt des Begehrens der falsche, so Rath, der damit der Einschätzung der Stadt Witten folgte.

Stadt argumentierte, Bürgerbegehren wurde im Dezember zu spät angezeigt

Die Stadt beruft sich darauf, dass das Bürgerbegehren zu spät angemeldet worden sei, nämlich am 19. Dezember 2019. Der Stadtentwicklungsausschuss (ASU) hatte schon am 8. März 2018 die Bebauung des Kornmarkts beschlossen. Ein Bürgerbegehren hätte drei Monate nach dieser Sitzung angezeigt werden müssen, so die Stadt. Das Fazit der Verwaltung lautete: „Das am 19. Dezember 2019 angezeigte Bürgerbegehren ist demnach verspätet.“