Witten. Die Stadt Witten empfiehlt der Politik, das Bürgerbegehren „Grüner Kornmarkt“ für unzulässig zu erklären. Es sei zu spät angemeldet worden.
Die Stadt Witten hält das Bürgerbegehren „Grüner Kornmarkt“ für unzulässig – und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dieser Einschätzung per Beschluss in seiner Sitzung an diesem Montag (27.1., 17 Uhr, Rathaus) zu folgen. Damit wäre das Bürgerbegehren gescheitert. Die Verwaltung argumentiert vor allem mit formalen Gründen.
Stadt Witten: Bürgerbegehren hätte spätestens drei Monate nach Bebauungsbeschluss für den Kornmarkt angemeldet werden müssen
Sie beruft sich darauf, dass das Bürgerbegehren zu spät angemeldet worden sein, nämlich am 19. Dezember 2019. Der Stadtentwicklungsausschuss (ASU) habe bereits am 8. März 2018 die Bebauung des Kornmarkts beschlossen. Ein Bürgerbegehren hätte drei Monate nach dieser Sitzung angezeigt werden müssen, so die Stadt, spätestens bis zum 8. Juni 2018. Fazit der Verwaltung: „Das am 19. Dezember 2019 angezeigte Bürgerbegehren ist demnach verspätet.“
Nicht gelten lässt die Verwaltung den Einwand der Initiative rund um den Linken Carsten Samoticha, zum Zeitpunkt des damaligen ASU-Beschlusses habe es noch nicht die Klimaresolution des Rates gegeben, die eine Neubewertung des Sachverhalts erforderlich mache. Hier beruft sich die Stadt darauf, dass der gleiche Ausschuss den Grundsatzbeschluss vom März 2018 in seiner Sitzung am 12. September 2019 noch einmal bekräftigt habe, gut zwei Monate nach Verabschiedung der Klimaresolution am 2. Juli 2019 im Rat.
Wittener Initiative wollte eine grüne Oase statt „vierstöckiger, eckiger Betonklötze“
Auch interessant
Die Initiative für einen „grünen Kornmarkt“ wollte einen Bürgerentscheid herbeiführen, um eine Bebauung mit „vierstöckigen, eckigen Betonklötzen“ zu verhindern. Sie passten nicht ins Stadtbild beziehungsweise zur Johanniskirche. Außerdem würden wichtige Frischluftschneisen zerstört und gleichzeitig neue Wärme-Inseln geschaffen. „Diese heißen Sommer 2018 und 2019 sind erst der Anfang einer Eskalation von sich gegenseitig verstärkenden Effekten“, warnt die Initiative, zu der mehrere linke Gruppen gehören.
Mit einem Kornmarkt als „entsiegelter, begrünter Kultur- und Begegnungsstätte“ (letztere könne der Kiosk sein) hätte die Stadt im Sinne ihrer Resolution zum Klimaschutz ein mutiges, wirksames Zeichen setzen können, argumentiert die Initiative. Zusätzlich hatte sie sich noch eine Kulturbühne, zwei Sozialwohnungen, Bäume, Sträucher, Brunnen, Wasserspiele und Stellplätze für E-Bikes und Fahrräder gewünscht.
Entsprechend war die Frage des Bürgerbegehrens formuliert, ob die Wittener für diese Form der Umgestaltung sind. Dafür waren auch schon die ersten Unterschriften gesammelt worden. 4600 wären nötig gewesen, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Dann hätte es mindestens weitere 12.500 Stimmen gebraucht, um eine Bebauung zu verhindern. Doch mit der Entscheidung „unzulässig“ käme es erst gar nicht zu diesen weiteren Verfahrensschritten.
Stadt Witten: Auch Kostendarstellung hatte nicht nötige Qualität eines Bürgerbegehrens
Die Stadt weist in ihrer Ablehnung darauf hin, dass auch eine Kontaktaufnahme der Initiative vom 30. Oktober 2019 und eine am 14. November übersandte Kostendarstellung (1,7 Millionen Euro) nicht die in der Gemeindeordnung geforderte Qualität eines Bürgerbegehrens gehabt hätten. Die Landesinitiative „Mehr Demokratie“ fordert, dass Fristen wie in diesem Falle nicht mehr gelten dürften, wenn es neue Fakten gebe, die gegen eine Bebauung sprächen, etwa eine Klimaresolution.
Der Rat soll am 3. Februar entscheiden.