Witten. Jetzt steht der Termin für die Versteigerung des „Günnemann Kotten“ endlich fest. Doch am Kauf könnte das Wittener Bürgerprojekt nun scheitern.

Steht das Rettungsprojekt für den „Günnemann Kotten“ in Rüdinghausen vor dem Aus? Ein Verein will das Bauernhaus aus dem 17. Jahrhundert vor dem Verfall retten und zu einem Bürgertreffpunkt mit Museum ausbauen. Tausende Euro sind für die Sanierung inzwischen zusammengekommen. Doch nun droht alles am Kauf des Hauses zu scheitern.

Am 22. November steht beim Amtsgericht Witten endlich die Versteigerung des Kottens an. Die Bürgerinitiative, die sich seit mehr als 15 Jahren für den Erhalt einsetzt, hatte ungeduldig auf den Termin gewartet. Denn die Zeit drängt: Ein Fachwerk-Sachverständiger hat zwar bestätigt, dass das denkmalgeschützte Haus an der Brunebecke noch zu retten ist, aber die Arbeiten sollten möglichst bald beginnen.

Idyllisch liegt der Kotten im Bachtal der Brunebecke in Witten-Rüdinghausen.
Idyllisch liegt der Kotten im Bachtal der Brunebecke in Witten-Rüdinghausen. © Barbara Zabka / FUNKE Foto Services

725.550 Euro hat der Experte für die Restaurierung des Kottens veranschlagt. Viel Geld. Doch die Förderanträge sind gestellt. „Und es gibt positive Zeichen, dass es damit klappen könnte“, sagt Marc Junge, der Vorsitzende des Vereins. „Wir haben eine Förderung in Aussicht.“

Den Kauf des Hauses muss der Verein alleine stemmen

Allerdings: Den Kauf des Hauses muss der Verein alleine stemmen, da greift die Förderung nicht. „Gefördert werden Ideen, nicht Hauskäufe“, so Junge. Mit 107.000 Euro wurde der Verkehrswert des Kottens angesetzt. Wieviel wirklich auf den Tisch gelegt werden muss, das entscheidet sich vor Gericht. Der Meistbietende bekommt den Zuschlag.

Das bereitet dem Bürger-Verein große Sorgen. „Denn seit der Versteigerungstermin feststeht, ist am Kotten die Hölle los“, klagt Junge. Investoren und Privatleute gäben sich die Klinke in die Hand. „Sie meinen, hier ein Schnäppchen machen zu können und glauben fest, dass dann doch auf dem 6300 Quadratmeter großen Grundstück entlang der Erbstollenstraße gebaut werden kann.“ Der Plan der Investoren sei offenbar, den Hof einfach weiter verfallen zu lassen und dann schließlich an gleicher Stelle wieder zu bauen.

So sah der Kotten um 1930 aus.
So sah der Kotten um 1930 aus. © WAZ | Repro

Das sei aber nicht so einfach möglich, betont der sehr engagierte und rührige Verein. Schließlich sei der gesamte Bereich als Grünfläche ausgewiesen, die Denkmalschutzbehörden Witten und Münster hätten die Erhaltungsfähigkeit des Kottens bestätigt. Das Bauordnungsamt habe schriftlich erklärt, dass eine Bebauung auf dem Grundstück „zu verhindern“ sei und auch die Parteien im Rat hätten sich klar für den Erhalt der Grünfläche ausgesprochen. „Dennoch sind die Interessenten merkwürdig sicher, dass eine Bebauung mittelfristig doch möglich ist“, wundert sich der Vorsitzende, der mit seinen Mitstreitern jetzt noch einmal verstärkt auf Information setzt und ein umfassendes Infoblatt zum Projektstand verfasst hat.

Hier soll das Heimatarchiv seinen Platz finden

Im Kotten sollen nach den Plänen des Bürgervereins das Heimatarchiv unterkommen, ein kleines Museum entstehen und ein Begegnungszentrum, in dem Kurse und Vorträge stattfinden können. Eine Gastronomie soll außerdem Angebote für Ausflügler machen.

Bis zu 80 Prozent der Sanierungskosten würden das Land NRW und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz übernehmen. Zu den bisherigen Spendern gehört auch Bürgermeisterin Sonja Leidemann – und die Firma Ostermann hat jeden gespendeten Betrag verdoppelt.

Mehr Infos gibt es auf der Seite guennemann-kotten.de oder bei Marc Junge, Telefon: 02302 800990, Mail: marc.junge@rub.de. Die Spendenkonto-Nummer lautet IBAN: DE 75 4306 0967 4085 800 100 bei der GLS-Bank.

Marc Junge hofft einerseits, dass die unwägbaren Hürden den möglichen Investoren letztlich doch zu hoch sein werden – und dass sich jetzt spontan noch neue Spender finden, damit der Verein die mögliche Kaufsumme aufbringen kann. Junge: „Wir garantieren, dass das gespendete Geld sofort zurückgegeben wird, wenn der Kauf scheitert.“