witten. . Für eine Bewährungsstrafe sahen weder Gericht noch Staatsanwaltschaft nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl von Betrügereien im Netz keine Chance.
Wegen 31-fachen Computerbetrugs und sechsfachen Betruges hat das Landgericht Bochum einen Wittener zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 27-Jährige hatte 2015 und 2016 im großen Stil unter falschen Namen bei Internet-Versandhändlern eingekauft und nicht bezahlt (wir berichteten mehrfach).
So orderte er unter anderem einen Küchenblock für 1500 Euro, außerdem Sportgeräte, Kleidung, Handys und Uhren. „Der Angeklagte handelte gewerbsmäßig und über einen längeren Zeitraum. Somit liegen besonders schwere Betrugsfälle vor“, sagte der Staatsanwalt. Bestellt hatte der Wittener die Waren unter anderem auf die Namen seiner Vermieterin, seines Chefs, eines Nachbarn und eines Arbeitskollegen. Sogar auf den Namen von Bürgermeisterin Sonja Leidemann tätigte er Einkäufe.
„Versandhandel macht es Tätern zu einfach“
Der Ankläger sparte nicht mit Kritik am Internethandel. „Die Versandhändler machen es den Tätern zu einfach, indem sie auch Erstkunden den Kauf auf Rechnung gestatten“, betonte er.
Strafmildernd wertete der Staatsanwalt das Geständnis des Angeklagten. Der angerichtete Schaden summiert sich auf 11 351 Euro. Darin enthalten ist auch ein Aufenthalt im Wittener Parkhotel, den er nicht bezahlte. In fünf Fällen hatte der 27-Jährige Waren im Internet angeboten, die bezahlt, aber dann nicht von ihm geliefert wurden.
Darunter war auch ein I-Pad für 400 Euro. Statt des Geräts verschickte der Angeklagte ein Paket voller Pappe. Als die geprellte Kundin sich beschwerte, sandte er ihr eine Nachricht. „Schick mir ein paar nette Fotos“, verlangte er als Gegenleistung. „Daran sieht man, dass dem Angeklagten die Opferperspektive völlig fehlt“, kritisierte der Staatsanwalt.
Taten trotz laufender Bewährung begangen
Strafverschärfend wirkte sich aus, dass der Mann die Betrügereien unter laufender Bewährung begangen hat. Sogar, als er eine Ladung zum Haftantritt erhalten hatte, machte er weiter. Der Verteidiger beantragte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für seinen Mandanten. „Ich bereue jede Tat und habe bereits sechs Monate Haft verbüßt. Ich habe aus den Taten gelernt. So etwas wird nie wieder vorkommen“, versprach der Angeklagte in seinem Schlusswort. In drei Fällen hatte er sich bei den Geschädigten entschuldigt.
Das Gericht hatte einen Großteil der anfangs 89 Anklagepunkte eingestellt. Für Bewährung sahen die Richter auch angesichts der Vielzahl der Taten aber keine Möglichkeit. Letztlich folgten sie dem Antrag des Staatsanwalts und verhängte zwei Jahre und neun Monate Haft. Der Angeklagte, der einen Job in Aussicht hat und heiraten will, bleibt vorerst hinter Gittern.