Witten. . Ein Autofahrer stoppte seinen Vordermann und verletzte ihn. Das kostete ihn 11 000 Euro und den Führerschein – womit er noch gut bedient war.

Wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung saß am Dienstag ein 57-jähriger Wittener erneut auf der Anklagebank. Vor dem Landgericht Bochum ging es in einer Berufungsverhandlung wieder um eine Autofahrt vom 22. Mai letzten Jahres, die aus dem Ruder gelaufen war.

Der Mann war damals auf der Holzkampstraße unterwegs gewesen, wo bis 18 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Ein Autofahrer vor ihm war aus seiner Sicht zu langsam gefahren. Der Angeklagte gab erst Handzeichen, überholte schließlich und stoppte den Fahrer. Dann stieg der Mann aus und ging auf das Auto zu.

Dessen Fahrer öffnete die Tür und stieg mit einem Bein aus, als der Angeklagte ihm zweimal die Fahrertür gegen sein Schienbein schlug. „Eine Körperverletzung habe ich keinesfalls gewollt“, betonte der 57-Jährige, der seit über drei Jahrzehnten ohne irgendein Verkehrsvergehen unterwegs war. Er habe das Bein offenbar gar nicht bemerkt.

Geldstrafe von über 11 000 Euro

Dass er den nachfolgenden Fahrer angehalten hatte, hatte er dagegen von Anfang zugegeben. Wegen dieses Vorfalls hatte ihn das Amtsgericht Witten im November zu einer Geldstrafe von 11 200 Euro verurteilt, plus Führerscheinsperre von neun Monaten. Dagegen hatte sein Anwalt Berufung eingelegt.

Richterin Regine Striepen erläuterte, nach Aktenlage handele es sich um ein ausgesprochen mildes Urteil. „Schließlich wäre es durchaus möglich, das Abbremsen des nachfolgenden Fahrzeugs als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu werten“, sagte sie. Außerdem habe die Vorinstanz nur einen minderschweren Fall der gefährlichen Körperverletzung gesehen. Das Opfer erlitt Prellungen und soll noch heute unter den psychischen Folgen der Tat leiden.

Berufung nach Beratungspause zurückgezogen

Nach einer Beratungspause nahm der Angeklagte die Berufung zurück. Somit hat das erste Urteil Bestand. In vier Monaten bekommt der Mann seine Fahrerlaubnis zurück. Dass er sich nun einsichtig gezeigt habe, dürfte sich laut Gericht auch beim Straßenverkehrsamt auszahlen.