Witten. . Ein Wittener Rentenberater ist angeklagt: Er vermittelte Interessenten, die auf eine Erwerbsminderungsrente hofften, an Psychologen.
Betrug wirft die Staatsanwaltschaft einem 45-jährigen Wittener vor, der sich am Dienstag vor dem Schöffengericht in Bochum verantworten musste. Der Rentenberater soll Interessenten an einen Psychologen vermittelt haben. Diese Personen strebten mit Gefälligkeitsattesten eine Erwerbsminderungsrente an.
Am Montag wurde ein Fall erörtert. Ein seit längerer Zeit arbeitsloser 42 Jahre alter Mann, der eigenen Angaben zufolge unter psychischen Problemen litt, wurde von ihm zwischen Oktober 2013 und April 2014 an einen Psychologen in Bochum vermittelt.
20 bis 30 Fälle in Witten bekannt
„Über Rente wurde aber nicht gesprochen. Ich brauchte nur eine Behandlung“, betonte der Zeuge. „Ich wollte nur einen Arzttermin ohne Wartezeit“, behauptete er. Dafür habe er dem Angeklagten 1500 Euro gezahlt. Der Vorsitzende Richter Sönke Zimmermann gab zu bedenken, dass er selbst in dieser Sache einen Strafbefehl erhalten habe. „Der wäre dann ja nicht richtig“, ermahnte er den Zeugen, keine Falschaussage zu machen. Bei seiner polizeilichen Vernehmung im Oktober 2015 hatte der Zeuge ganz anderes ausgesagt: „Die Sache mit der Rente war zu verlockend“, bekundete er.
Der Psychologe jedenfalls bescheinigte dem Zeugen, er litte an einer depressiven Episode und einer Panikstörung und verschrieb ihm Beruhigungsmittel. Die aber nahm er, angeblich auf Hinweis des Angeklagten, bis auf die ersten zwei Tabletten nicht ein. Dennoch ließ er sich zwei Mal jeweils 100 weitere Tabletten verschreiben. Damit habe der Angeklagte Beihilfe zur Untreue geleistet, argumentierte die Staatsanwältin.
Laut Anklage soll der Beschuldigte angeboten haben, Leute schneller in Rente zu bringen – für jeweils 3500 Euro.
Der 53-jährige Kommissar, der den Zeugen im Oktober 2015 dazu vernommen hatte, berichtete, es lägen 20 bis 30 weitere Fälle gegen den Angeklagten vor. Daraufhin entschied das Gericht, das Verfahren im Hinblick auf den Ausgang der anderen Ermittlungen vorerst auszusetzen. Der Prozess soll anschließend fortgesetzt werden.