Witten. . Ein 19-Jähriger soll im Juni 2017 am Rathausplatz auf einen Zivilbeamten eingeschlagen haben. Ein Zeuge: „So etwas habe ich noch nie erlebt“.
Im Prozess gegen einen 19-jährigen Syrer aus Witten befasste sich das Landgericht Bochum nun mit dem Angriff auf einen Polizeibeamten.
Am 30. Juni 2017 gegen 23.30 Uhr soll der junge Mann mit Faustschlägen und Fußtritten an der Bushaltestelle Rathausplatz einen Polizisten zu Boden geschlagen und verletzt haben. Vorausgegangen war offenbar ein Streit zwischen ihm und einem befreundeten Mädchen.
Polizisten waren zufällig vor Ort
Drei Zivilbeamte waren zufällig in der Nähe. Einer brachte gerade Abfälle zu einem Papierkorb, als er die Auseinandersetzung bemerkte. „Der Täter schubste die Frau und bedrohte sie. Als er mit der Hand ausholte, schaltete ich mich ein. Ich rief: Hey, lass das Mädchen in Ruhe!“, schilderte der 43-jährige Polizist.
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Der Mann sei daraufhin sofort auf ihn zugelaufen. Der Beamte beschrieb, er habe sich als Polizist zu erkennen gegeben. „Der Angeklagte entgegnete: Das ist mir egal, und er drosch auf mich ein.“ Ihm sei schwarz vor Augen geworden und er sei zu Boden gegangen. Dann habe der Mann weiter auf ihn eingetreten.
Polizist anschließend drei Wochen krank geschrieben
Der Angeklagte behauptet, der erste Schlag sei von dem Beamten ausgegangen. Er habe sich nur verteidigt und nicht gewusst, dass es sich um einen Polizisten gehandelt habe. Der Beamte war anschließend drei Wochen krank geschrieben. Er erlitt Schädel-, Rippen- und Brustkorbprellungen.
„Ich bin seit 23 Jahren im Polizeidienst, aber so etwas habe ich noch nie erlebt“, sagte der Beamte. Ein Kollege bestätigte die Darstellung. „Ich musste meine Waffe ziehen, damit der Mann von meinem Kollegen abließ. Er musste sich hinlegen und wurde gefesselt.“
Die Richter wollten wissen, wie der Angeklagte gewirkt habe. Die Zeugen sagten aus, er habe klar gewirkt, sei aber sehr aggressiv gewesen. Ein Alkoholtest ergab 0,7 Promille im Blut. Es soll geklärt werden, ob der 19-Jährige möglicherweise psychisch gestört sei. Die Verhandlung wird am 13. März fortgesetzt.