Witten. . Kein Führerschein, tief ins Glas geguckt und einen Unfall gebaut: Bei acht Vorstrafen wollte die Vorsitzende Richterin kein Auge mehr zudrücken.
Wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis musste ein 43-jähriger Mann aus Witten die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum drücken.
In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht Witten 2017 zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte sein Verteidiger Berufung eingelegt. Was war passiert? Am 8. Mai 2016 hatte der 43-Jährige als Motorradfahrer einen Unfall gebaut – mit 2,2 Promille Alkohol im Blut. „Ihr Ziel, eine Bewährungsstrafe zu erhalten, wird schwierig“, sagte Richterin Richterin Christine Katzer nun in der Berufungsverhandlung.
Keine positive Sozialprognose möglich
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Es lägen acht Vorstrafen vor, eine Entzugstherapie sei nicht erfolgt und somit eine positive Sozialprognose unmöglich. Möglicherweise sei der Angeklagte bei der Trunkenheitsfahrt schuldunfähig gewesen, aber dafür könnte ein strafbarer Vollrausch vorgelegen haben. Sie riet, die Berufung zurückzunehmen.
Dazu entschied sich der Angeklagte auch nach einer Pause und Beratung mit seinem Anwalt. Ansonsten wären weitere Kosten angefallen, weil das Gericht einen Gutachter bestellt hätte. Somit bleibt es bei der Verurteilung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe, die der Mann demnächst antreten muss.