witten. . „Ich wurde nur ein bisschen handgreiflich“, sagte der Angeklagte (20) vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, mit der Faust zugeschlagen zu haben.

Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft einem 20-jährigen Wittener vor, der sich am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste. Angeklagt ist der junge Mann als Heranwachsender.

Er soll am 23. August eine Mann und Frau auf der Ruhrstraße mit Faustschlägen traktiert haben. „Das stimmt nicht“, widersprach er. „Ich wurde ein bisschen handgreiflich, habe aber nicht mit der Faust zugeschlagen. Ich habe nur jemanden bei den Armen gepackt.“ Vorausgegangen war damals ein Streit mit einem Bekannten. Es ging um eine Ex-Freundin.

Streit um eine ehemaligen Freundin

„Ich wurde provoziert und wurde aggressiv“, erinnerte sich der Angeklagte. Erst sei er dem Streit aus dem Weg gegangen, indem er auf die andere Straßenseite wechselte. Aber die Begleiterin seines Bekannten habe keine Ruhe gegeben und es sei zu Beschimpfungen gekommen.

Daraufhin sei er wieder über die Straße gegangen und habe sich den Mann gepackt. Eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife griff damals ein und beendete die Auseinandersetzung. Aus den Akten ergibt sich, dass bei den beiden angeblichen Faustschlag-Opfern lediglich bei dem Mann eine Verletzung an der Hand aufgeführt ist.

Opfer erscheinen nicht vor Gericht

„Bei Ihnen ist ein Drogenproblem bekannt“, erklärte die Vorsitzende Richterin an die Adresse des Angeklagten. „Standen Sie auch an diesem Tag unter Drogeneinfluss?“, wollte sie wissen. Ja, er habe Marihuana geraucht, gab der Angeklagte zu. Die beiden Opfer blieben der Verhandlung gestern fern. Deshalb verhängte das Gericht gegen den Mann ein Ordnungsgeld von 100 Euro, ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft.

Die Frau wurde telefonisch erreicht. Sie teilte mit, sie sei erkrankt. Die Verhandlung wurde abgebrochen. Da der Angeklagte in Kürze eine Drogenentzugstherapie beginnt, kann der Prozess vermutlich erst im April fortgesetzt werden.