Witten. . Ein Wittener steht vor Gericht, weil er seinen Vater mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat. Rechtsmediziner und Zeugen sagen aus.
Der Strafprozess um die Messerstecherei auf der Schlachthofstraße vom April 2017 ging am Mittwoch mit Zeugenvernehmungen weiter. Angeklagt ist ein 19-jähriger Wittener, der seinen Vater mit einem Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzt hatte. Der Mann überlebte die Tat nach einer Notoperation.
"Verletzung war potenziell lebensgefährlich."
„Die Verletzung war potenziell lebensgefährlich“, bestätigte ein 33-jähriger Arzt des Wittener Marien-Hospitals vor dem Landgericht Bochum. Die Messerklinge durchstieß damals die Magenwand des Opfers. „Über die Ursache der Verletzung machte der Patient seinerzeit keine Angaben“, erinnerte sich der Mediziner im Prozess.
Der als Heranwachsender angeklagte 19 Jahre alte Syrer, dem versuchter Totschlag vorgeworfen wird, hatte am Tattag eine seiner drei Schwestern schützen wollen, die vom Vater angeblich mit Faustschlägen traktiert wurde. Er gab an, er habe seinen Vater von hinten umfasst, dabei sei der Stich mit einem mitgeführten Küchenmesser unbeabsichtigt erfolgt.
Zeugen berichten von lautstarkem Streit
„Das Verletzungsbild passt zu diesen Angaben“, bestätigte ein 61-jähriger Rechtsmediziner am Mittwoch den Richtern. Die Magenvorderwand des Mannes sei durch einen etwa zwei Zentimeter langen Schnitt verletzt worden. Die Öffnung der Bauchhöhle, wie hier geschehen, stelle keine Bagatelle dar, dennoch seien die Folgen relativ glimpflich verlaufen.
Außerdem hörten die Richter der Jugend-Strafkammer drei Zeugen, die seinerzeit die Polizei alarmiert hatten. Alle schilderten, sie hätten einen lautstarken Streit wahrgenommen und ein Mann habe schließlich am Boden gelegen. Die Notrufe von damals wurden im Gericht abgespielt.
Hand auf die blutende Bauchwunde gelegt
Einer der Zeugen, ein 21-jähriger Wittener, berichtete, er sei ein guter Freund einer Schwester des Angeklagten und seinerzeit durch Hilferufe aufmerksam geworden. Er habe dem verletzten Vater des Angeklagten die Hand auf die blutende Bauchwunde gelegt und einen Krankenwagen alarmiert. Was da passiert sei, habe er nie gefragt. „Das ist aber sehr ungewöhnlich“, merkte Vorsitzender Richter Stefan Culemann an. „Ich habe bis heute nicht danach gefragt. Das ist nicht mein Problem“, erklärte der Zeuge.
Angriffsopfer verweigert Aussage
Ein Polizeikommissar, der seinerzeit am Tatort war, berichtete, alle Anwesenden seien sehr aufgeregt gewesen. Die Frauen hätten geweint und geschrien. Das Messer wurde vor Ort sichergestellt und der Angeklagte zur Vernehmung mit auf die Wache genommen. Die ältere Schwester des Angeklagten, die seinerzeit von ihrem Vater angegriffen worden sein soll, habe als Familienangehörige die Aussage verweigert. Der Prozess wird am 20. Dezember fortgesetzt.