Witten. . Das Opfer eines prügelnden Witteners war zuvor gegen die Tochter des Angeklagten gewalttätig geworden. Das Landgericht lässt Milde walten.
Weil er einen Mann auf offener Straße verprügelt hatte, drückte ein 40-jähriger Wittener erneut die Anklagebank. Diesmal vor dem Landgericht Bochum.
Die Tat ereignete sich 2016 auf der Kreisstraße. Das Amtsgericht Witten hatte ihn im Januar wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Im Berufungsverfahren musste die 14. Strafkammer jetzt klären, ob das Urteil angemessen war.
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Das Opfer war zuvor gewalttätig gegen die Tochter des Angeklagten geworden, die daraufhin aus der gemeinsamen Wohnung geflohen war. „Sie haben wohl eine Mordswut gehabt, aber Selbstjustiz ist in einem Rechtsstaat verboten“, machte Vorsitzende Richterin Christine Katzer deutlich. „Sie haben das Gesetz in die eigene Hand genommen. Ein Freispruch ist nicht möglich.“
Faustschläge und Fußtritte
Schon im erstinstanzlichen Prozess hatte der Mann zugegeben, drei bis vier Faustschläge ausgeteilt zu haben. Außerdem soll er auf den Mann eingetreten haben, als der auf dem Boden lag. Eine Notwehrlage habe nicht vorgelegen, stellte das Gericht klar.
Dennoch zeigte das Gericht ein gewisses Verständnis. „Sie haben nicht völlig grundlos gehandelt und sind bislang nicht vorbestraft“, betonte Richterin Katzer. „Ich habe damals überreagiert und würde es nicht noch einmal machen“, beteuerte der Angeklagte. Das Gericht ließ Milde walten und stellte das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 600 Euro an den Kinderschutzbund ein.