Witten. . Er hatte den Unfallort verlassen, obwohl eine Radfahrerin gestürzt war. Trotzdem verließ ein Autofahrer jetzt ohne Strafe den Gerichtssaal.
Weil er sich zu hart bestraft sah, legte ein Wittener Berufung gegen seine erstinstanzliche Verurteilung ein. Mit Erfolg, wie sich am Dienstag (21.) zeigte.
Das Amtsgericht Witten hatte den 63-Jährigen im Februar wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu 1400 Euro Geldstrafe verurteilt. Außerdem verhängten die Richter ein dreimonatiges Fahrverbot. Vor allem darum ging es dem Mann jetzt bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bochum.
Er will kurz angehalten haben
Am 21. Juni 2016 hatte er als Autofahrer beim Abbiegen vom Schneer Weg auf die Ardeystraße eine Radfahrerin übersehen. Die Radlerin bremste, kam ins Rutschen, stürzte und zog sich Prellungen zu. Der Angeklagte hielt angeblich kurz an, entschuldigte sich und fuhr weiter. „Ich habe mich erkundigt, ob alles in Ordnung ist. Die Frau sagte ja und meinte, ich könnte weiterfahren“, schilderte der Mann den Unfall aus seiner Sicht gestern im Berufungsprozess.
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Die 14. Kleine Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Christine Katzer zeigte sich milde gestimmt. „Der Angeklagte ist bisher nicht vorbestraft. In Flensburg ist lediglich ein drei Jahre alter Eintrag wegen einer Geschwindigkeitsübertretung um 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften verzeichnet“, führte die Richterin an. Die Anklage gegen den Mann sei eher geringfügig, verglichen mit den Fällen, die hier sonst verhandelt werden.
Richterin: Fahrverbot hätte erhebliche Folgen
„Die Schuld des Angeklagten ist eher gering und ein Fahrverbot hätte erhebliche Folgen für ihn“, betonte die Richterin. Der Wittener bat um Verständnis. „Ich habe seit 45 Jahren den Führerschein und mir bisher nichts zuschulden kommen lassen.“ Er habe sich damals falsch verhalten und hätte am Unfallort bleiben sollen, entschuldigte er sich.
Die Berufungsrichter stellten das Strafverfahren ein. Somit muss der Mann die verhängte Geldstrafe nicht zahlen und behält auch seinen Führerschein.