witten. . Ein Ladendieb konnte das Gericht davon überzeugen, dass er beim Tablet-Klau keine Gewalt angewendet hatte. Hatte der Ladendetektiv zugeschlagen?
Die Anklage las sich schlimm. Räuberischen Diebstahl unter Einsatz von Gewalt warf der Staatsanwalt dem 28-Jährigen vor, der sich am Mittwoch vor dem Wittener Schöffengericht verantworten musste.
Wie die Verhandlung zeigte, relativierten sich die Vorwürfe schnell. Am 18. Oktober hatte der Mann bei Saturn zwei Tablets im Gesamtwert von 530 Euro entwendet. Ein Ladendetektiv und zwei Mitarbeiter nahmen die Verfolgung auf und konnten den Täter draußen stellen. Nach seiner Festnahme kam der Mann umgehend in Untersuchungshaft.
Der Dieb setzte sich damals laut Anklage zur Wehr und schlug angeblich mit der Tasche samt Diebesgut und mit den Fäusten um sich. „Ich habe nicht geschlagen“, widersprach der Angeklagte jetzt. Er selbst sei von hinten festgehalten worden, auf den Boden gestürzt und sei selbst geschlagen worden.
Lag der Dieb schon gefesselt am Boden?
Ein Zeuge bestätigte, dass der Mann geschlagen worden sei, als er schon am Boden lag und seine Hände gefesselt waren. Der Detektiv habe ihm Faustschläge ins Gesicht und auf den Kopf versetzt. Andere Zeugen bestätigten das nicht.
Der 48jährige Ladendetektiv betonte, er habe den Mann nicht geschlagen. Man habe ihn zu Boden gedrückt und er habe sich gewehrt.
Wegen Kokainsucht geklaut
Der Angeklagte räumte den Diebstahl ein. Er sei kokainsüchtig und brauche dafür täglich 50 Euro. Der Staatsanwalt hält es für glaubwürdig, dass er keine Gewalt angewendet hat, und zog die Anklage wegen räuberischem Diebstahls zurück.
Am Ende gab es wegen der Klauerei zehn Monate auf Bewährung – inklusive stationärem Entzug. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgelegt.