Witten. . 26-Jähriger gab vor Gericht zu, keine Steuererklärungen abgegeben zu haben. Er soll Fahrzeuge mit manipulierten Tachoständen verkauft haben.

Im Strafprozess um manipulierte Tachostände von Gebrauchtwagen hat der 26-jährige Angeklagte am Freitag vor dem Landgericht Bochum ausgepackt. Bisher hatte der Kfz-Händler, der zwischen Mai 2012 und April 2014 in Witten und Bochum tätig war, nicht zur Sache ausgesagt. „Es ist richtig, dass ich keine Steuererklärungen abgegeben habe“, gab er nun zu. „Anfangs hatte ich kein Geld für Steuerzahlungen und habe das auf die leichte Schulter genommen.“

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in mindestens 13 Fällen Kraftfahrzeuge veräußert zu haben, bei denen der Kilometerstand nach unten manipuliert worden war. Mit dem Ziel, einen höheren Kaufpreis erzielen zu können. Außerdem soll der Angeklagte die Einnahmen aus seinem Autohandel nicht versteuert haben. Der Gesamtsteuerschaden soll sich auf rund 345 000 Euro belaufen.

„Die Quelle war nicht koscher“

Er persönlich habe keine Manipulationen an den in den Niederlanden gekauften Fahrzeugen vorgenommen. Die holländische Firma, bei der er die Autos ankaufte, habe aber diesen Tachoservice vor Ort selbst angeboten. „Die Quelle, bei der ich die Autos kaufte, war nicht koscher, aber für mich sehr rentabel“, sagte er vor Gericht.

Weil die Kilometerstände der Fahrzeuge heruntergedreht waren, habe er extra in seinen Kaufverträgen keine Gewährleistung für die angegebene Laufleistung gewährt, betonte der Angeklagte. Zivilrechtlich war der Händler später mehrfach von Käufern verklagt worden. Die Verhandlungen endeten mit Vergleichen oder er habe obsiegt, erklärte sein Verteidiger. Die Tachomanipulationen standen seinerzeit in den Niederlanden nicht unter Strafe, so der Angeklagte.

Freiheitsstrafe ist möglich

„Sie haben deutliche Gewinne erzielt und die Autos extrem schnell verkauft“, stellte der Vorsitzende Richter Michael Rehaag am Freitag fest. „Ein entscheidender Wertfaktor im Gebrauchtwagengeschäft ist die Laufleistung des Fahrzeugs.“ Dem stimmte auch der Angeklagte zu. Das Gericht wies darauf hin, dass eine Einstellung der angeklagten Betrugsfälle möglich sei, da für jeden Einzelfall ein Gutachter eingeschaltet werden müsse und der entstandene Schaden genau beziffert werden müsste.

Für die Steuerhinterziehung könnte dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und drei Monaten bis zu eineinhalb Jahren drohen. Die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung blieb offen. Der Prozess wird am 13. Oktober vor dem Landgericht Bochum fortgesetzt.