Witten/Bochum. . Der Satanistenmörder von Witten ist frei. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Beschwerde gegen seine vorzeitige Entlassung zurückgezogen.

Es war der spektakulärste Kriminalfall in der jüngeren Wittener Geschichte: der Satanistenmord am 6. Juli 2001 in der Breite Straße.

Mit Blut schrieben die Täter damals ans Fenster: „Satan lives“– „der Teufel lebt“. Zuvor hatten Daniel W. (früher Ruda) und seine damalige Frau Manuela einen 33-jährigen Arbeitskollegen von Ruda mit 66 Messerstichen und Hammerschlägen in ihrer Wohnung getötet, angeblich im Namen des Teufels. Gestern kam der Satanistenmörder von Witten nach 15 Jahren Haft und über einem Jahr in der Psychiatrie endgültig frei.

Oberstaatsanwalt zieht Beschwerde zurück

„Der Herr Ruda wird gerade entlassen“, teilte Anwalt Hans Reinhardt am Freitagmorgen mit. Der Bochumer Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann hatte seine Beschwerde gegen den Entlassungsbeschluss der Strafvollstreckungskammer zurückgezogen. Er musste damit rechnen, dass das Oberlandesgericht Hamm die Entscheidung des Landgerichts, Ruda wie beantragt vorzeitig freizulassen, bestätigen würde. Eigentlich hätte dieser bis Frühling 2018 sitzen müssen.

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Der 42-Jährige dürfte gestern von seiner Lebensgefährtin an der Krümmede abgeholt worden sein, jenem Gefängnis, in dem der gebürtige Hertener viele Jahre seines Lebens verbracht hat. Während seine zu 13 Jahren verurteilte Ex-Frau Manuela von Anfang an therapiewillig war und nach neun Jahren in der Psychiatrie freikam, stimmte Ruda erst nach zehn Jahren Haft einer Behandlung zu. Er sagte immer: „Ich bin doch nicht bekloppt.“

Narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt

Das Landgericht Bochum hatte beiden bei der Verurteilung Anfang 2002 eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Anwalt Reinhardt: „Sie fühlten sich allen anderen überlegen und wollten sich selbst inszenieren. Dafür sind sie über Leichen gegangen.“ Ruda war wie seine Ex vermindert schuldfähig. Sonst hätte er wohl „lebenslänglich“ mit anschließender Sicherungsverwahrung bekommen.

Bei ihm wurde der späte Psychiatrie-Aufenthalt nicht auf die Haft angerechnet. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft zweimal seine vorzeitige Entlassung verhindert. sie hielt Ruda da noch für gefährlich. Der musste sich zuletzt noch im Mai vor Gericht verantworten, weil ihn eine frühere Brieffreundin beschuldigt hatte, er habe sie zu einem Mord an seiner Ex-Frau anstiften wollen. Ruda wurde freigesprochen.

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Dem Satanskult hat er längst abgeschworen. Früher spielten blutige Rituale für ihn und seine damalige Frau offenbar eine große Rolle. Der 666, der Zahl des Teufels, waren auch die 66 Stiche und Hammerschläge sowie der 6. Juli als Tattat geschuldet. Gerichte und Gutachter haben Ruda inzwischen bescheinigt, nicht mehr gefährlich zu sein.

Das Ruhrgebiet wird Ruda wohl verlassen

Er bleibt aber unter „Führungsaufsicht“, hat einen Bewährungshelfer. Das Ruhrgebiet wird der ergraute Ex-Häftling, der früher in der Automobilbranche tätig war und nie den Kontakt zu Mutter und Schwester verlor, voraussichtlich verlassen, „da ihn hier jeder kennt“, wie sein Anwalt sagt. Unvergessen sind die spektakulären Auftritte 2002 vor Gericht. Wildes Aussehen, irre Mimik, ein gefundenes Fressen gerade für die Boulevardpresse.

Ein Sondereinsatzkommando nahm das Mörderpärchen im Sommer 2001 nach einer mehrtägigen Flucht fest. Rudas hatten eine Kettensäge und Benzinkanister dabei – sie wollten angeblich Kirchen abfackeln. Jetzt will er mit seiner neuen Lebensgefährtin, die er auch über eine Brieffreundschaft kennengelernt hat, ein neues Leben beginnen.