Witten/Bochum. . Der Anwalt von Daniel Ruda prüft eine Klage gegen eine frühere Brieffreundin seines Mandanten. Diese hatte Ruda eines Mordauftrages beschuldigt.

  • Der Ruda-Anwalt prüft derzeit eine Klage gegen eine ehemalige Brieffreundin seines Mandanten
  • Diese hatte den Ex-Satanisten laut Landgericht fälschlicherweise des Auftragsmordes beschuldigt
  • Daniel Ruda sitzt im Gefängnis, weil er „im Namen des Teufels“ 2001 gemordet hatte

Der Ex-Satanist und verurteilte Mörder Daniel Ruda könnte in wenigen Wochen ein freier Mann sein, wenn das Landgericht Bochum seinem vorzeitigen Entlassungsgesuch stattgibt.

Derweil prüft sein Anwalt Hans Reinhardt, ob er die ehemalige Brieffreundin seines Mandanten auf bis zu 100.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Sie hatte Ruda fälschlicherweise beschuldigt, sie mit dem Mord an seiner Ex-Frau und früheren Komplizin Manuela beauftragt zu haben, die damals in der Psychiatrie untergebracht war.

Jüngster Ruda-Prozess endete mit Freispruch

Aufgrund dieser Vorwürfe hatte die Bochumer Staatsanwaltschaft den in der Krümmede noch einsitzenden Ruda erneut angeklagt. Der Prozess wegen Anstiftung zum Mord endete mit einem Freispruch. Die Hauptbelastungszeugin hatte vor Gericht ihre Glaubwürdigkeit verspielt.

Es war jene Frau, mit der sich Ruda aus dem Gefängnis heraus geschrieben, den Kontakt dann aber wohl selbst abgebrochen hatte. Sie soll Ruda unter anderem wegen verschmähter Liebe verleumdet haben.

Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung und Meineids gefordert

Sein Verteidiger fordert die Staatsanwaltschaft auf, gegen die Zeugin wegen falscher Verdächtigung und Meineids nun weiter zu ermitteln. Das wäre die strafrechtliche Seite. Um eine zivilrechtliche Klage ginge es, wenn der Ruda-Anwalt von der Frau Schmerzensgeld verlangen würde.

Daniel Ruda (links) zusammen mit seinem Anwalt Hans Reinhardt.
Daniel Ruda (links) zusammen mit seinem Anwalt Hans Reinhardt. © Klaus Pollkläsener

100 000 Euro, von denen Bild gestern berichtete, seien eine Schätzung, sagte Reinhardt zur WAZ. „Was ist es wert, anderthalb Jahre aufgrund falscher Beschuldigungen eingesperrt zu werden?“ Denn genau das wirft er der Ex-Brieffreundin vor.

Hoffnung auf Anhörungstermin im Juli

Durch ihre Anschuldigungen habe Ruda, der „schon auf gepackten Koffern saß“, noch länger im Gefängnis bleiben müssen. Denn es habe über ein Jahr gedauert, „bis die neue Anklage kam“, so Reinhardt. „Daniel wäre mit hundertprozentiger Sicherheit vor anderthalb Jahren entlassen worden.“

Denn damals habe die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum sein Entlassungsgesuch schon positiv beschieden. „Es gab einen acht- bis neunseitigen Entlassungsbeschluss.“

Nun, nach dem Freispruch, hofft Reinhardt im Juli auf einen neuen Anhörungstermin bei der Strafvollstreckungskammer.

Von Satan hat sich Ruda längst losgesagt

Ruda habe inzwischen fast 16 Jahre abgesessen. Er war Anfang 2002 zu 15 Jahren Haft und einem unbefristeten Aufenthalt in der Psychiatrie verurteilt worden, nachdem er „im Namen des Teufels“ mit seiner Ex-Frau einen Arbeitskollegen brutal ermordet hatte: mit 66 Messerstichen und Hammerschlägen.

Von Satan hat sich der gebürtige Hertener längst losgesagt. Im jüngsten Prozess hatte er die Tat erstmals öffentlich gestanden. Da er seine Therapie erst nach über zehn Jahren in Haft machte, wird diese Zeit nicht auf seine Gefängnisstrafe angerechnet – weshalb der ehemalige Autoverkäufer immer noch ungefähr ein Jahr offen hat.

Gutachter haben ihm laut Anwalt mehrfach bescheinigt, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe. Nun darf man gespannt sein, ob der Staatsanwalt in Bochum erneut Beschwerde gegen eine vorzeitige Entlassung einlegt.