Witten. Bei einer Anhörung im Bochumer Landgericht kämpfte der als Satanisten-Mörder verurteilte Wittener Daniel Ruda am Donnerstag um seine Freilassung.

Wieder musste Daniel Ruda am Donnerstag vor Gericht erscheinen. Doch diesmal kam er quasi schon als freier Mann zu der Anhörung, bei der über seine endgültige Entlassung aus der Haft beraten werden soll. Denn Ruda, der seit 16 Jahren wegen des „Satanistenmordes“ von Witten in Haft sitzt, ist längst Freigänger.

Die nicht-öffentliche Anhörung im Landgericht sei gut gelaufen, erklärte sein Verteidiger Hans Reinhardt anschließend. Das Gericht habe sich angehört, wie sich der 41-Jährige seine Zukunft privat und beruflich vorstellt. „Mein Mandant hat einen guten Eindruck gemacht.“ Er habe sich deutlich seiner Verantwortung gestellt und klar gemacht, dass er nach der Haftentlassung einfach nur ein normales Leben führen möchte.

Sachverständiger habe keine Bedenken

Ein Sachverständiger habe keinerlei Bedenken gegen die Freilassung vorgebracht, nur angeregt, Ruda einen Bewährungshelfer an die Seite zu stellen und ihm mit sozialtherapeutischen Gesprächen die erste Zeit in Freiheit zu erleichtern.

Bis die Entscheidung des Gerichts vorliegt, wird es nun noch etwas dauern. Mit etwa zwei bis drei Wochen rechnet der Anwalt. Ob Ruda, der inzwischen einen neuen Namen trägt, dann wirklich frei kommt, sei jedoch nicht gesagt: „Ich halte nicht für ausgeschlossen, dass die Staatsanwaltschaft wieder Beschwerde einlegt – nur um Zeit zu schinden.“