witten. . Die Bochumer Strafvollstreckungskammer will Ex-Satanistenmörder Daniel R. vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Ob der Staatsanwalt mitspielt?

  • Strafvollstreckungskammer gibt Antrag auf vorzeitige Entlassung des früheren Satanistenmörders statt
  • Wenn Staatsanwalt nicht wieder Beschwerde einlegt, kommt Daniel R. Anfang nächster Woche frei
  • Anwalt sieht alle Auflagen erfüllt. Mandant müsste eigentlich bis April/Mai 2018 im Gefängnis bleiben

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum hat dem Antrag des ehemaligen Satanistenmörders Daniel R. stattgegeben, seine Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Legt der Staatsanwalt nicht erneut Beschwerde ein, käme sein Mandant Anfang nächster Woche frei, so Anwalt Hans Reinhardt (57).

Der gebürtige Hertener, der 2001 einen Arbeitskollegen mit seiner damaligen Frau Manuela bestialisch in der ehelichen Wohnung an der Breite Straße getötet hatte, hat 15 Jahre abgesessen und knapp ein Jahr in der Psychiatrie verbracht. Er müsste eigentlich noch bis April/Mai 2018 im Gefängnis bleiben.

2001 mordete er im Namen des Teufels

Wiederholt hat sich der 42-Jährige, der den Mord mit 66 Hammerschlägen und Messerstichen angeblich im Namen des Teufels begangen hatte, um seine vorzeitige Entlassung bemüht.

Doch jedesmal funkte ihm der Staatsanwalt dazwischen, weil er Ruda nach wie vor für gefährlich hielt. Zuletzt stand er sogar erneut vor Gericht, weil er eine frühere Brieffreundin aus dem Gefängnis heraus zu einem Mord an seiner Ex-Frau angestiftet haben sollte. Der Vorwurf endete mit einem Freispruch.

Anwalt: Alle Auflagen für vorzeitige Entlassung erfüllt

Deshalb sieht Verteidiger Reinhardt jetzt auch alle Auflagen des Oberlandesgerichts Hamm erfüllt, dass R. freikommt. Er könne bereits mehrmals die Woche das Gefängnis verlassen, Gutachter und JVA befürworteten seine vorzeitige Entlassung und der letzte Mordvorwurf sei vom Tisch.