Witten. . Er ging in die Berufung und zog sie dann zurück: Ein Betrüger (29) aus Witten musste sich vor dem Landgericht Bochum verantworten.
Wegen gewerbsmäßigen Betruges hat sich ein 29-jähriger Wittener vor dem Landgericht Bochum verantworten müssen. Der Mann war im Februar vom Schöffengericht Witten zu einem Jahr und zwei Monaten Haft ohne Bewährung sowie zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Er ging in die Berufung.
Die Wittener Richter hatten ausgeführt, dass er die Taten begangen habe, um sich so eine dauernde Einnahmequelle zu verschaffen. Im aktuellen Prozess ging es allein um die Frage einer Bewährungsstrafe. Zwischen Oktober 2015 und 2016 hatte der Mann im Internet teure Handtaschen von Louis Vuitton angeboten. Die Kaufsummen von je 500 bis 600 Euro hatte er kassiert, aber keine Ware geliefert. Auf diese Weise kam es zu insgesamt 16 Betrugsfällen.
Sorgfältig geplante Dreiecks-Betrügereien
Im Laufe der Zeit optimierte der Täter sein Vorgehen. Im Internet bestellte er Handys und ließ die Käufer seiner Handtaschen das Geld auf das Konto des Handy-Verkäufers überweisen, der ihm die Handys anschließend zuschickte. Dabei war der Mann mit Fantasienamen im Internet aufgetreten.
Die Vorsitzende Richterin Angela Ostendorf machte deutlich, dass die Strafzumessung der Wittener Vorinstanz in Ordnung sei. Der Angeklagte habe mit extrem hoher krimineller Energie gehandelt. Es seien sorgfältig geplante Dreiecks-Betrügereien gewesen. Gegen ihn sprächen weiter die Vielzahl der Betrugstaten, die schnelle Tatabfolge – etwa zwei Wochen nach einer anderen Verurteilung in Dortmund – sowie die Vorstrafen des Mannes.
Kein Interesse an Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe
„Somit ist es schwierig, eine positive Sozialprognose zu stellen“, betonte Ostendorf. Für Betrug sieht das Strafgesetzbuch sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vor. So gesehen sei der Mann noch gut davongekommen. Die Richterin rügte auch, dass der Angeklagte kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe gezeigt habe.
Im Übrigen, so die Richterin, habe der Angeklagte großes Glück gehabt, dass das Wittener Amtsgericht für zwölf Betrugsfälle eine Bewährungsstrafe verhängt habe. Sollte er tatsächlich bei seiner Berufung bleiben, sei eine einheitliche Beurteilung aller Fälle erforderlich. Damit drohe der Widerruf der Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren, die ebenfalls zu verbüßen seien.
Seit einem Jahr straffrei
Der Verteidiger des Witteners betonte, sein Mandant habe sich seit einem Jahr straffrei geführt und sei mittlerweile in fester Arbeit. Für einen seiner zahlreichen Betrugsopfer habe er den angerichteten Schaden wieder gutgemacht.
Der Angeklagte zog schließlich seine Berufung gegen das ursprüngliche Urteil zurück. Da er erstmals eine Haftstrafe verbüßen muss, wird ihm mit hoher Sicherheit offener Vollzug gewährt, sodass er weiter seiner Arbeit nachgehen kann.