Witten. . Der Mann hatte die Kassiererin eines Getränkemarktes mit einem Messer bedroht und war mit Bargeld und Zigaretten geflohen. Er gestand die Tat.

Wegen besonders schweren gemeinschaftlichen Raubes hat das Landgericht Bochum am Donnerstag einen Wittener und einen Gelsenkirchener zu Haftstrafen verurteilt (die WAZ berichtete). Der 22-jährige Haupttäter aus Witten erhielt fünfeinhalb Jahre, sein 21 Jahre alter Komplize muss für drei Jahre hinter Gitter.

Die beiden Angeklagten hatten am 18. November des vergangenen Jahres einen Getränkemarkt in Stockum überfallen. Der 22-Jährige hatte die Kassiererin mit einem Messer bedroht und war mit 620 Euro Bargeld und zwei Stangen Zigaretten geflüchtet. Der 21-jährige Mitangeklagte fuhr das Fluchtauto.

Die Angeklagten nahmen regelmäßig Drogen

Für das Gericht stand fest, dass die Tat gemeinsam geplant und durchgeführt war. Beide Angeklagten hatten Geldprobleme. Der 22-jährige Gelsenkirchener hatte 2000 Euro Schulden bei seinem Dealer. Ein Gutachter stufte ihn als drogenabhängig ein. Der Mann konsumiert seit seinem 15. Lebensjahr Marihuana, später auch Extasy, Amphetamine und Kokain.

Das Gericht ordnete für ihn auch eine zweijährige Entzugstherapie in einer geschlossenen Klinik an. Auch der Wittener rauchte zur Entspannung Marihuana.

Geständnis wirkt strafmildernd

Die Angeklagten waren zur Tatzeit dennoch voll schuldfähig, urteilten die Richter. Als strafmildernd werteten sie das rückhaltlose Geständnis des Hauptangeklagten und die Mitwirkung seines Begleiters bei der Aufklärung. Er war nach dem Überfall am Steuer des Autos gefasst worden, weil eine Zeugin sich das Kennzeichen notiert hatte.

Bei der Polizei nannte er die Telefonnummer und den Vornamen seines Komplizen. „Auch wenn der Angeklagte hier im Prozess mehr verschleiert als aufgeklärt hat, haben wir deshalb Aufklärungswillen bei ihm angenommen und das strafmildernd gewertet“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Schön-Winkler.

Der 21-Jährige hingegen behauptete, sein Freund habe ihn aus Rache dafür, dass er ihn verpfiffen hatte, als Mittäter hingestellt. Das Gericht sah dafür aber keinen Grund.