Witten. . Wegen versuchten schweren Diebstahls stand ein 22-jähriger Wittener vor dem Schöffengericht Bochum. Er legte ein rückhaltloses Geständnis ab.

Wegen versuchten schweren Diebstahls stand ein 22-jähriger Wittener vor dem Schöffengericht Bochum. Dem Mann soll am 23. Dezember 2014 in Witten als Heranwachsender einen Einbruchsdiebstahl versucht haben. Der Angeklagte drückte nachts ein Außenrollo eines Kiosks gewaltsam hoch. Anschließend warf er mit einem Stein die dahinterliegende Scheibe ein, um aus dem Kiosk Waren zu entwenden. Die Alarmanlage ging los und der Eigentümer erschien am Tatort.

Daraufhin habe der Angeklagte die weitere Tatausführung aufgegeben, hieß es in der Anklageschrift. Das Gericht brauchte nicht lange, um den Sachverhalt zu klären, zumal der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis ablegte. Im Prozess mussten sich die Beteiligten mit dem Vorfall gar nicht inhaltlich beschäftigen. Schließlich war der junge Mann nach diesem Einbruchsversuch bereits wegen einer anderen Tat zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nach Verbüßung eines Teils der Freiheitsstrafe wurde der Rest zur Bewährung ausgesetzt. Da der Einbruch in den Kiosk sich vorher ereignet hatte, wurde das Strafverfahren gegen den 22-Jährigen eingestellt.